Eddi
Tycoon
    
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RE: Wiedereinstieg mit 2 Fragen
(22.09.2011 21:27)pETe! schrieb: (22.09.2011 19:58)Eddi schrieb: (22.09.2011 19:45)pETe! schrieb: Ich dachte, das liegt daran, dass die Zuständigen sich weigern, Funktionen bereitzustellen, welche es erlauben, Lizenzen und Handbücher der verbreiteten Software in sinnvoller Weise beilegen zu können?
b) du kannst so viele Handbücher und Lizenzen beilegen, wie du lustig bist. Die werden von OpenTTD ohne Murren runtergeladen und im Download-Ordner mit dem GRF zusammen in einem Archiv abgelegt.
Das stillschweigende Herunterladen und ablegen auf dem PC ist juristisch sicher keine Zustimmung/Akzeptanz der Lizenz. Oder werden die mittlerweile angezeigt und man muss ihr zustimmen?
Ich bin kein Jurist, aber meiner Interpretation zufolge ist bereits durch das (nicht offensichtlich rechtswidrigre) Zugänglichmachen ein "einfaches Nutzungsrecht" eingeräumt worden, wodurch du keine spezifische Lizenz brauchst, um ein Programm
auszuführen. Eine Lizenz brauchst du erst für Weiterverbreitung oder Modifikation.
Analogiebildung ist übrigens juristisch nicht zulässig, du darfst das also nicht mit einer Klimaanlage vergleichen.
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 23.09.2011 01:20 von Eddi.)
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| 23.09.2011 01:16 |
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