pETe!
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RE: Wiedereinstieg mit 2 Fragen
Ja, aber woher weiß der Nutzer, dass er mit der Datei nicht das selbe machen darf, wie mit dem Spiel, welches er ja schließlich unter einer ihm bekannten Lizenz heruntergeladen, installiert und genutzt hat?
Nehmen wir folgenden gedachten Fall an:
EIn PKW-Käufer kauft einen PKW bei einem Händler. Dazu kannst er gewisse Extras bei der Ausstattung buchen, unter anderem eine Klimaanlage. Die Klimaanlage wird von einem Dritthersteller geliefert, der Autohändler hat allerdings das Recht zur Vermarktung, Einbau und Wartung der Klimaanlage. Allerdings gehört die Klimaanlage nicht dem Käufer, sondern sie wird ihm nur gegen eine einmalige Zahlung für die Nutzungsdauer deines Fahrzeuges vom Klimaanlagenhersteller bereitgestellt, was dieses Einbauteil von den anderen Ausstattungsextras unterscheidet. Auf den Umstand wird der PKW-Käufer nicht gesondert hingewiesen, sondern in das Handbuch wird in die letze Seite ein Einlegeblatt mit dem entsprechenden Hinweis gelegt. (Das Handbuch könnte zudem im speziellen Handbuchfach unter dem Teppich im Kofferraum liegen).
Nach einem Jahr ist der PKW-Käufer der Meinung, dass er die Klimaanlage doch nicht braucht. Er lässt sie von einem freien Automechaniker ausbauen und veräußert sie.
Nach zehn Jahren gibt der PKW-Käufer seinen PKW beim Händler zur Endverwertung zurück. Dieser stellt fest, dass die Klimaanlage, welche er nun dem Klimaanlagenhersteller zurück geben muss, nicht mehr vorhanden ist.
Wer haftet nur für den entstandenen Schaden, wenn der PKW-Käufer behauptet, gar nichts von dem Einlegeblatt gewusst zu haben?
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| 23.09.2011 00:59 |
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