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BKA soll Geheimdienstaktivitäten durchführen dürfen
Verfasser Nachricht
Locke
Geschäftsführer
***

Beiträge: 732
Registriert seit: Jan 2004
Beitrag #8
RE: BKA soll Geheimdienstaktivitäten durchführen dürfen
Die Polizei braucht bei Hausdurchsuchungen jetzt noch einen richterlichen Beschluss, aber der Geheimdienst nicht.
Und das perverse ist ja, dass wenn der richterliche Beschluss nicht rechtzeitig eingeholt werden kann, dann kann einfach ein Vorgesetzter sein "LOS" geben. Der Beschluss des Richters muss dann asap nachgeholt werden.
Somit ist es doch möglich jede Wohnung zu durchsuchen und sollte was gefunden werden, kann die Polizei behaupten, dass das befürchtet wurde und daher schnell gehandelt werden musste.
Und falls nichts gefunden wurde, gibt es eine schriftliche Entschuldigung.
Genauso ist es nämlich beim Bundestrojaner.
25.05.2008 10:10
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Nachrichten in diesem Thema
RE: BKA soll Geheimdienstaktivitäten durchführen dürfen - Locke - 25.05.2008 10:10
[] - mb - 27.05.2008, 17:31

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