[ttpatch.cfg]
pETe! schrieb:Es geht nicht um die Menge, sondern um die Ordnung.
Die Schalter sind geordnet. Bzw du kannst sie in verschiedener Anordnung in deine .cfg schreiben lassen.
[Hilfsprogramme]
> Die sind leider auch nicht das wahre, [.]
Tja .
> schließlich habe ich da nicth die Möglichkeit einen Switch gezielt zu suchen, eine Übersetzte beschreibung findet man selten im Wiki/in Foren.
Du meinst eine Übersetzung auf Deutsch? Nein, die gibt es leider (noch) nicht. Schreib´ doch eine.
>>> Massen-Landschaftsbearbeitung via Drag&Drop (oder zumindest mit dem Tool aus dem Scenario-Editor) gibt es beim Patch auch nicht.
>> Stimmt. Es gibt aber auch keine Karten > 256*256. Insofern .
> Insofern was?
Insofern ein solches Tool bei 65000 Geländezellen weniger schmerzlich vermisst wird als bei 4,19 Millionen, oder nicht?
[Rechenleistung]
>> Kann ich nicht bestätigen. Liegt vermutlich an deinen speziellen Einstellungen (morevehicles?)
>Was "brauch" ich denn da?
Kein Ahnung, ich kenne dein Spiel nicht.
> Wenn ich spiele mit morevehicles 4 z.B. lade, die ich aus dem Internet habe, entfernt TTDPatch schreinbar "vorsorglich" was.
Schau doch mal im tt-forum oder in der ttpatch mailing Liste nach, diese Dinge sind dort ewig diskutiert worden. Ich spiele selber keine Spiele mit ein paar Hundert Lokomotiven etc. "Morevehicles" ist aber der grösste Ressourcenfresser. Und das ständige Sortieren der Fahrzeugliste.
[GPL]
prissi schrieb:Eigentlich bin ich ja gar kein so großer Freund der GPL, aber ich hätte nie gedacht, dass ich sie mal so verteidigen muss:
Ich sagte schon dass dein Verweis auf die GPL in dem von dir konstruierten Kontext
prissi schrieb:Code unter die GPL zu stellen und sich dann zu beschweren, dass wer abschreibt, ist so ziemlich der größte Unfug, den es gibt.
fehl geht. OTTD bezieht sich ja gerade
nicht darauf, Teile von TTDPatch benutzt oder verändert zu haben. Es hat auch niemand (insbesondere ich nicht) darauf verwiesen dass OTTD dies tut (sich darauf beziehen, bzw den Anforderungen der GPL, im Fall sie täten es doch, zu genügen).
Dass OTTD-Entwickler allerdings bei TTDPatch "abkupfern" und dies auch teilweise nach eigenen Aussagen sehr direkt, und manche Features "1:1 umgesetzt" haben (Aussage "Darkvater" in tt-forums) steht auf einem ganz anderen Blatt. Sie nehmen jedenfalls
nicht die GPL von TTDPatch zum Anlass dies tun zu dürfen. Und müssten in dem Falle natürlich noch die GPL Bestimmungen erfüllen.
Insofern schrieb ich "irrelevant". MaW: Dies hat niemand behauptet, insbesondere ich nicht. Lediglich Du hast hier die GPL ins Spiel gebracht. Bitte das doch endlich einmal festzuhalten. EOD
[Legalität von OTTD, Atari, UrhG, etc]
BamBam schrieb:> im Zusammenhang mit OTTD völlig irrelevant.
Alle dürfen nur OTTD nich? Ein bisschen präpupertär?
Ich hoffe auch du hast es nun begriffen, s.o.
>>Aber, wie schon x-mal gesagt, geht es hier ja gar nicht um lizenzrechtliche Fragen.
>Warum erwähnst du dann diese?
Ich erwähne sie nicht. Prissi bringt die GPL hier ins Spiel und ich teile ihm lediglich mit dass dies hier irrelevant ist.
Zitat:Ich besitze eine "kleine" Juristische Ausbildung. Und ich kann dir sagen, dass du mal zu deinem Anwalt des vertrauens gehen solltest und deine Meinung über BGB mit ihm besprechen solltest, denn schließlich beruht meine Aussage darauf. Die Verbindung zu OTTD war lediglich eine Vermutung. Zudem besteht ein Rechtssystem aus mehr als nur Paragraphen (Gesetzesbücher). Es gibt zB Bücher die beschreiben was mit selbigen bei Beschluss gemeint wurde, usw. Auch hier hilft ein Anwalt des Vertrauens.
Die Sachlage ist völlig klar und deine nebulösen Ausführungen sind überflüssig. Wenn du die entsprechenden Textstellen im UrhG in Verbindung mit den dort unter "Verjährung" angeführten §§ des BGB nicht verstehst kann ich dir auch nicht helfen.
> Atari kennt das Programm und wurde auch schon direkt darauf angesprochen.
Selbst wenn (und das kann sehr schnell sehr fraglich werden, glaub´ mir), es würde nichts ändern. Wenn Atari es möchte dann können sie ihre Lizenz am Leben erhalten solange der Urheberrechtschutz gilt (in D noch 70 Jahre nach Tod des Urhebers), ohne dass irgendwelche Aktion von Seiten der OTTD-Gemeinde sie in Zugzwang setzen könnte.
> Sinnfreies Posten irgendwelcher Paragraphen die man für sinnvoll hält macht einen eher unglaubwürdig.
Gähn. Ein neuer Tiefpunkt?
Michael