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Die Bahn(nen) und die Entschädigung bei höherer Gewalt
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Yoshi
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#20
RE: Die Bahn(nen) und die Entschädigung bei höherer Gewalt
Zitat:@ Yoshi................ für welche Ausnahmesituationen soll sich die bahn den vorausschauend rüsten?
Möchten wir das wirklich bezahlen?
Als ich 1991 nach Berlin gezogen bin, gab es auf JEDEM S-Bahn und U-Bahnsteig mindestens EINE Aufsichtsperson!
Die konnten einem auch was erzählen!
Nun haben wir auf jedem 3. bis 5. Bahnsteig eine Aufsichtsperson, die ist im Dauerstress!
Deswegen ja auch das vorangestellte Zitat mit dem Bezug Zwinkern

Das die Bahn nicht für unvorhergesehene Ereignisse durch äußere Einflüsse haften muss, ist klar...

Aber dass sie es während einer mehrstündigen Sperrung nicht schaffen, eine weitere Servicekraft zur Betreuung und Organisation am Bahnhof Hof zu bekommen ...
08.09.2014, 14:23
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RE: Die Bahn(nen) und die Entschädigung bei höherer Gewalt - von Yoshi - 08.09.2014, 14:23

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