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Die Bahn(nen) und die Entschädigung bei höherer Gewalt
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planetmaker
Tycoon
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#5
RE: Die Bahn(nen) und die Entschädigung bei höherer Gewalt
(19.11.2013, 08:41)Bernhard schrieb: Wenn die gemieteten Gleise nicht zur Verfügung stehen, müsste dann nicht die DB-Netz haften? großes Grinsen

Das ist nur eine Frage der Vertragsgestaltung. Da das Verträge im b2b-Bereich sind gelten da sowieso nicht die Regelungen wie für Verbraucher. Praktisch ist das in diesem Fall ja sowieso nur das Verschieben des Geldes von der rechten in die linke Tasche oder umgekehrt.
[Bild: 4q27gcl]
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19.11.2013, 08:45
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RE: Die Bahn(nen) und die Entschädigung bei höherer Gewalt - von planetmaker - 19.11.2013, 08:45

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