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Die Bahn(nen) und die Entschädigung bei höherer Gewalt
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Eddi
Tycoon
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#3
RE: Die Bahn(nen) und die Entschädigung bei höherer Gewalt
Das heißt aber nur, daß die Politik jetzt für die anderen Verkehrsträger nachziehen muß.

Außerdem geht es nicht um eine Entschädigung ("Ich habe meinen Geschäftstermin verpaßt" => "Ihr müßt mir die 1Mio € aus dem entgangenen Vertrag ersetzen") sondern um eine Rückerstattung für nicht (vollständig) geleistete Dienste ("Ich hab euch dafür bezahlt, mich um 12:00 am Ziel abzusetzen, ihr habt mich aber erst um 13:00 abgesetzt" => "Ich bezahle 20% weniger").

Ein Eisverkäufer kann ja auch nicht sagen "Ich hab nur noch Vanilleeis, Schokoeis ist alle, aber du mußt trotzdem für zwei Kugeln bezahlen."
19.11.2013, 02:43
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RE: Die Bahn(nen) und die Entschädigung bei höherer Gewalt - von Eddi - 19.11.2013, 02:43

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