mb
Tycoon
    
Beiträge: 5.054
Registriert seit: Mar 2005
|
RE: Diskussionen zur Ähnlichkeit vom DBSet und Central European Train Set
Eddi schrieb:Hier sei mal auf §69a UrhG hingewiesen: (Hervorhebung hinzugefügt)
UrhG schrieb:§ 69a Gegenstand des Schutzes
[...]
(2) Der gewährte Schutz gilt für alle Ausdrucksformen eines Computerprogramms. Ideen und Grundsätze, die einem Element eines Computerprogramms zugrunde liegen, einschließlich der den Schnittstellen zugrundeliegenden Ideen und Grundsätze, sind nicht geschützt.
[...]
Eddi schrieb:mb schrieb:Was hindert euch daran, dass o.g. Prinzip des "clean room designs" zu verwenden?
Das setzt ja voraus, daß überhaupt erstmal irgendein Teil des Programms auf Reverse Engineering beruht. Da du ja vollen Lesezugriff auf unseren Quellcode hast, möchte ich dich auch gleich gerne darum bitten, auf die Stelle im Programm zu zeigen, die du für verdächtig hälst, aus dem DBSet kopiert worden zu sein. Ansonsten erübrigt sich gleich die Diskussion darüber.
Gähn.
Aber gut, nur um noch einmal auf die auch schon von pETe! kritisierte hier um sich greifende sinnentstellende Zitierweise zurückzukommen.
Also erst einmal §69a UrhG in seiner ganzen Schönheit:
UrhG schrieb:§ 69a Gegenstand des Schutzes
(1) Computerprogramme im Sinne dieses Gesetzes sind Programme in jeder Gestalt, einschließlich des Entwurfsmaterials.
(2) Der gewährte Schutz gilt für alle Ausdrucksformen eines Computerprogramms. Ideen und Grundsätze, die einem Element eines Computerprogramms zugrunde liegen, einschließlich der den Schnittstellen zugrundeliegenden Ideen und Grundsätze, sind nicht geschützt.
(3) Computerprogramme werden geschützt, wenn sie individuelle Werke in dem Sinne darstellen, daß sie das Ergebnis der eigenen geistigen Schöpfung ihres Urhebers sind. Zur Bestimmung ihrer Schutzfähigkeit sind keine anderen Kriterien, insbesondere nicht qualitative oder ästhetische, anzuwenden.
(4) Auf Computerprogramme finden die für Sprachwerke geltenden Bestimmungen Anwendung, soweit in diesem Abschnitt nichts anderes bestimmt ist.
(5) Die Vorschriften der §§ 95a bis 95d finden auf Computerprogramme keine Anwendung.
Schon interesssant wie du Satz 1, 3, 4 und 5 unterschlägst.
Es geht hier doch in keiner Weise um ein "Computerprogramm", und ich habe das Prinzip des "clean room designs" nicht wegen seiner Anwendung in der SW-Entwicklung erwähnt, sondern im allgemeinen. Also bei der Herstellung eines "selbständigen Werkes".
Ich habe auch nirgendwo geschrieben ihr hättet Programmcode von mir "abgekupfert". Ich weiss schon was ich schreibe.
Aber andererseits: ist Lesen ausser Mode gekommen?
Gruß
Michael
Zitat:EU-Wirtschaft- und Währungskommissar Joaquin Almunia hat alle Besorgnisse über den Schuldnerstatus Griechenlands als unbegründet zurückgewiesen.
|
|
| 19.10.2011 15:04 |
|