@ Svinmi: mit der Aufsichtspflicht, vor allem dass die Sprayer schon älter waren und da nicht mehr so drunter fallen, hast Du bestimmt Recht. Was ich damit andeuten wollte war, das für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit und oft, wie ja selber von Dir beschrieben bei ungewollter Farhlässigleit (Du hättest ja den Rasen vorher nach Steinen absuchen können

) unsere Versicherungen immer fein aus der Haftung raus sind!
Zahlen müssten sie aber m. M. nach dann, wenn du mit einem 20 Liter Farbeimer auf dem Bahnsteig stehst, und beim Einsteigen geht der Deckel auf und saut den Zug ein. DAS ist in meinen Augen ein klarer Fall für die Haftpflicht!
Ein anderer Fall für "nicht Haftpflicht": ich steige mit einem Kumpel aus seinem Auto aus.
Da er noch was aus dem Kofferraum braucht, drückt er mir sein teures Quick-Out-Radio in die Hand.
Ich fasse nicht richtig zu, es landet auf der Straße. Kaputt. Die Versicherung zahlt nicht, da der Inhaber es mir ja übergeben hatte (oder wollte), damit war es quasi an mich verliehen, und für die Versicherung somit meins. Und wenn ich meine Sachen runter werfe.... zahlt sie eben nicht!
Glorreiche und für mich sehr lohnenswerte Ausnahme: Hausglasversicherung! Die zahlt eigentlich immer!