Sven
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RE: Graffitientfernung - Kosten?
(08.09.2011 11:35)Eddi schrieb: Der Sinn einer Haftpflichtversicherung ist doch, daß die Opfer an ihr Geld kommen. Dachte ich zumindest immer.
 Das dachte ich auch immer. Dann flog mir vom Rasenmäher ein Stein weg und genau in die Heckscheibe des auf dem Nachbargrundstück geparkten Autos, was zur Folge hatte, dass diese nach ein paar Minuten im Kofferraum des Kombis landete - in ca. 7000 Puzzleteilen.
Naja, gute Nachbarschaft und so im Sinn, rufe ich meine Versicherung an und bekam die kalte Dusche: Das ist ein Fall für die gegnerische Kaskoversicherung. Hätte der Stein auf der Straße getroffen, wäre auch keine fremde Privathaftpflicht dafür aufgekommen.
Erst nach umfangreichen Diskussionen und dem sachten Hinweis auf einige weitere Verträge bei der Gesellschaft war der Versicherungsmitarbeiter bereit, "ausnahmsweise" den Schaden zu regulieren. Und das war ein maximal fahrlässig verursachter Schaden. Ich glaube kaum, dass irgendeine Versicherung bei vorsätzlicher Sachbeschädigung zahlt.
@Bernhard: Mit Verletzung der Aufsichtspflicht hätte sowas kaum zu tun. Es gibt inzwischen einige Urteile, dass du nicht einmal kleine Kinder ständig "bewachen" musst, um deine Aufsichtspflicht nicht zu verletzen. Und die Sprayer werden dem Sandkastenalter bestimmt entwachsen sein - jedenfalls körperlich...
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08.09.2011 12:41 |
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