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Abzocken für Hansi Hinterseer
Verfasser Nachricht
pETe!
Forum-Team
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Beiträge: 3.910
Registriert seit: Jan 2004
Beitrag #94
RE: Abzocken für Hansi Hinterseer
(28.10.2010 15:20)mb schrieb:  
pETe! schrieb:Beispielsweise könntest du dir im Supermarkt um die Ecke einen UMTS-Stick kaufen, und auf das Angebot zugreifen. Schließlich ist ja auch ein Internetanschluss keine Voraussetzung für das Entstehen der Gebührenpflicht.

Nein. Das wäre ja nun wirklich kein "Rundfunk" mehr! Einschlägige Urteile zugunsten GEZ/ÖRR heben ja ständig darauf ab dass der minimale Zeitunterschied mit der eine per Internet verbreitete Sendung noch "zeitnah genug" sei und insofern eine Rundfunkgebühr fällig ist. Bei einer Kopie und späterem Abspielen ist "Zeitnähe" aber nun wirklich nicht mehr gegeben.
Ich meine nicht die Beschaffung, um auf ein bestimmtes Angebot zuzugreifen, sondern die Möglichkeit der Problemlosen Zugänglichmachung des (Gesamt-)Angebotes. Wenn du einen Fernseher besitzt, ist dieser auch rundfunkgebührenpflichtig, obwohl du mit fast allen derzeit in Haushalten vorhandenen Fernsehgeräten gar keinen Rundfunk empfangen kannst. Allein der Umstand, dass du dir ohne großen Aufwand einen DVB-T-Receiver beschaffen kannst, hat nach meinem Kenntnisstand bisher ausgereicht um die Rundfunkgebührenpflicht zu rechtfertigen. Natürlich ist das absoluter Quatsch, weil man mit dem gleichen Argument jemanden, der gänzlich ohne Fernseher lebt, zur Gebührenzahlung heranziehen könnte, mit dem Argument, er könne sich ja jederzeit Problemlos einen Rundfunkempfänger kaufen.

Zitat:Apropos, heute ein interessantes Urteil des EuGH bzgl der "pauschalen Kopiergebühren":

tp schrieb:Europäischer Gerichtshof erklärt pauschale Kopiergebühren für illegal

Eine "unterschiedslose Erhebung" der Kopiergebühr sei nicht statthaft, vor allem wenn die "Kopiergeräte und Medien" nicht an Privatanwender abgegeben werden und daher ganz klar für andere Nutzungszwecke bestimmt sind:

Zitat:Artikel 5(2)(b) der Richtlinie 2001/29 muss so ausgelegt werden, dass es zwingend eine Verbindung zwischen der Anwendung der Abgabe zur Finanzierung des gerechten Ausgleichs im Hinblick auf digitale Kopiergeräte und Medien sowie deren beabsichtigter Nutzung für den Zweck der Erstellung von Privatkopien gibt.

Der Fall und seine Interpretation durch das EuGh läuft praktisch 1:1 zur GEZ/ÖRR-Praktik ab, wie im Rundfunkstaatsvertrag festgelegt, alle PCs unterschiedslos einer Rundfunkgebühr zu unterwerfen, auch wenn diese ganz klar für andere Nutzungszwecke bestimmt sind.
Finde ich überhaupt nicht interessant, vor allem nicht vor dem genannten Hintergrund. Wenn ein Privatanwender sich ein (digitales) Kopiergerät zu Datensicherungszwecken zulegt, warum soll er dann bitteschön eine Abgabe dafür bezahlen, dass er theoretisch noch etwas anderes mit dem Gerät machen könnte? Vor allem, wenn das so sein soll, warum soll das Reisebüro eine Etage tiefer dafür nicht zahlen, obwohl der gewerbliche Anwender doch definitiv die gleichen Nutzungsmöglichkeiten hat?
28.10.2010 18:31
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Nachrichten in diesem Thema
Abzocken für Hansi Hinterseer - mb - 08.12.2009, 21:46
RE: Abzocken für Hansi Hinterseer - pETe! - 28.10.2010 18:31

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