pETe!
Forum-Team
    
Beiträge: 3.910
Registriert seit: Jan 2004
|
RE: Nieder mit Bologna!
Besonders schlimm ist in diesem Fall, dass das NC-Urteil des BVerfG dadurch umgangen wird, dass eine gewisse Bachelornote als Zulassungsvorraussetzung, nicht als Zulassungsbeschränkung gefordert wird.
Damals hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass der Zugang zu einem Studiengang nur von der Hochschulzugangsberechtigung des Studienbewerbers abhängig gemacht werden darf, höchstens noch von einer fachlichen Eignung, welche durch einen Test festgestellt wird.
Weitere Kriterien, wie beispielsweise die Abiturnote, sind größtenteils unzulässig.
Alle Studierwilligen mit einer Bacherlornote schlechter als 2,0-2,5 haben oft das nachsehen, die Zulassungsbeschränkungen werden teilweise kurzfristig in einem wenig transpartenen Prozess festgelegt.
Dort müsste meiner Meinung nach mal jemand den Klageweg beschreiten, weil es ja im Grunde gegen die freie Berufswahl verstößt.
|
|
| 02.12.2009 12:37 |
|