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Klage gegen Studiengebühren in NRW vor dem BVG Leipzig gescheitert
Verfasser Nachricht
pETe!
Forum-Team
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Beiträge: 3.910
Registriert seit: Jan 2004
Beitrag #39
RE: Klage gegen Studiengebühren in NRW vor dem BVG Leipzig gescheitert
(07.05.2009 07:29)mb schrieb:  
pETe! schrieb:Das Bürgergeld geht da noch weiter: [...] Das spart einen Haufen Verwaltungsaufwand an vielen Stellen, und so viel mehr ausgezahlt wird am Ende auch nicht, bereichern kann man sich ebenfalls nicht daran.

Ich bin immer für diese Idee gewesen, aber es ist klar dass es so etwas in D nie geben wird, bzw geben soll. Nur durch eine massive Bürokratie können die Bürger unter Kontrolle gehalten werden, von vor der Geburt bis über den Tod hinaus.

Zusätzlich zu unsererem wirtschaftlichen System, das letztlich schon eine Demokratie unmöglich macht, leidet D ja noch speziell darunter dass das Volk immer unter repressiven Systemen leben musste, von den Landesfürsten, über Preussens, den Kaiser bis zu Adolf. Und auch 60 Jahre Parteienherrschaft konnten (und sollten) die Psyche erkennbar nicht "normalisieren".
Ich bin der Meinung, dass Deutschland nach dem 2. Weltkrieg durchaus gute Ansätze hatte, ein modernes, freiheitlich-demokratisches System zu etablieren. Aber spätestens mit dem Lauschangriff ist man einen anderen weg gegangen, den man in den letzen 10 Jahre noch gefestigt hat. Allein das Aufbauen eines Apparates, der fähig ist, die Mitbestimmung der Bürger in kurzer Zeit zu eliminieren, ist gefährlich. In unseren Geschichtsfällen war dieser Apparat nicht mal vorhanden, sondern musste erst errichtet werden.

Bernhard schrieb:Das habe ich aber getrennt beantwortet.
Hier ging es darum, ob jeder, unabhängig von seiner bisherigen Leistung, studieren darf/kann!
Nicht studieren können aufgrund der finanziellen Situation ist etwas anderes. Hier hatte ich von Stipendiaten gesprochen. das das alleine nicht reicht, ist mir klar! Würde dann aber die Weiterbildungsförderung auch für andere Bereiche gelten?? Meisterschule (für Handwerker) z. B. ?
Selbstverständlich.
Zitat:
pETe! schrieb:...Meiner Ansicht nach ist Bildung eine öffentliche/staatliche Aufgabe, ....
... genau, dann kann der Staat wenigstens gut kontrollieren und vorschreiben was den Kindern beigebracht wird!
Die Freiheit der Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre ist durch das Grundgesetz garantiert, wurde noch nicht abgeschafft und ist durch die Ewigkeitsklausel geschützt. Wenn man den Weg der Abschaffung gehen würde und die Gerichte das billigen, wäre das vielleicht ein Fall für das Widerstandsrecht.
Die einzige Möglichkeit wäre, dass sich das deutsche Volk in freier Wahl einen Verfassung gibt, die die Freiheit der Lehre nicht mehr garantiert.
07.05.2009 23:00
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RE: Klage gegen Studiengebühren in NRW vor dem BVG Leipzig gescheitert - pETe! - 07.05.2009 23:00

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