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BKA soll Geheimdienstaktivitäten durchführen dürfen
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Locke
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#8
RE: BKA soll Geheimdienstaktivitäten durchführen dürfen
Die Polizei braucht bei Hausdurchsuchungen jetzt noch einen richterlichen Beschluss, aber der Geheimdienst nicht.
Und das perverse ist ja, dass wenn der richterliche Beschluss nicht rechtzeitig eingeholt werden kann, dann kann einfach ein Vorgesetzter sein "LOS" geben. Der Beschluss des Richters muss dann asap nachgeholt werden.
Somit ist es doch möglich jede Wohnung zu durchsuchen und sollte was gefunden werden, kann die Polizei behaupten, dass das befürchtet wurde und daher schnell gehandelt werden musste.
Und falls nichts gefunden wurde, gibt es eine schriftliche Entschuldigung.
Genauso ist es nämlich beim Bundestrojaner.
25.05.2008, 10:10
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Nachrichten in diesem Thema
RE: BKA soll Geheimdienstaktivitäten durchführen dürfen - von Locke - 25.05.2008, 10:10
[Kein Betreff] - von mb - 27.05.2008, 17:31

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