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BKA soll Geheimdienstaktivitäten durchführen dürfen
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Locke
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#3
RE: BKA soll Geheimdienstaktivitäten durchführen dürfen
Das BKA darf bisher keine Wohnungen, Telekommunikation oder ähnliches überwachen, ohne mindestens die Bundesanwaltschaft darüber um Erlaubnis zu bitten. Bisher durften das nur Geheimdienste wie der BND, BfV oder MAD in Deutschland.
Eine derartige Trennung wurde in der BRD geschaffen, um in Deutschland eine Entwicklung, wie im Deutschen Reich und der DDR zu verhindern.
24.05.2008, 11:49
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Nachrichten in diesem Thema
RE: BKA soll Geheimdienstaktivitäten durchführen dürfen - von Locke - 24.05.2008, 11:49
[Kein Betreff] - von mb - 27.05.2008, 17:31

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