Derartiges Geschäftsgebaren scheint um sich zu greifen,
s. zB hier.
Auch bei Premiere scheinen weder Kündigungen akzeptiert zu werden noch selbstherrliche Abbuchungen von Kundenkonten trotz entzogener Abbuchungsermächtigungen abstellbar zu sein.
Auf jeden Fall stellt die Nichterbringung einer vertraglich vereinbarten Leistung einen Grund für eine ausserordentliche Kündigung dar.
> Jetzt weiß ich nur nicht, ob es sich lohnt, ohne Rechtsschutz, mit nem Anwalt gegen vorzugehen.
Da du von der Rechtmässigkeit deiner Kündigung ausgehst und die Abbuchungsermächtigung storniert hast wird der Lauf der Dinge so sein dass sie
gegen dich vorgehen werden wenn sie deine Kündigung nicht akzeptieren wollen. Dann ist aber immer noch Zeit entweder weiter zu zahlen oder die Sache einem Anwalt zu übergeben.
Der erste Anlaufpunkt ohne einen Anwalt einzuschalten sollte aber die Verbraucherberatung sein. Möglicherweise stehst du - wie im Fall Premiere - gar nicht allein da.
Gruß
Michael