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Abzocken für Hansi Hinterseer
Verfasser Nachricht
mb
Tycoon
*****

Beiträge: 5.054
Registriert seit: Mar 2005
Beitrag #88
RE: Abzocken für Hansi Hinterseer
Wie fern von Gut und Böse die allgemeine Situation in D mittlerweile ist zeigt heute einmal mehr das höchstinstanzliche Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Sachen "GEZ-Pflicht" für PCs. Erwartungsgemäss wurde die Rechtsauffassung der GEZ voll bestätigt, für "internetfähige" PCs und Handys ist nach Ansicht der Richter die Rundfunkgebühr zu zahlen. Es komme dabei auch nicht darauf an ob ein PC tatsächlich mit dem Internet verbunden ist, ausreichend sei vielmehr dass er "technisch überhaupt dazu in der Lage sei". (Ist natürlich jeder Rechner.)

SPON schrieb:Richter zementieren GEZ-Pflicht für Computer
http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolit...54,00.html

Ein weiteres interessengesteuertes aber desto krasseres Fehlurteil.

BVerwG schrieb:[...]
Diese sich aus dem Rundfunkgebührenstaatsvertrag ergebende Rechtslage verstößt auch nicht gegen höherrangiges Recht. Insbesondere verletzt sie nicht in rechtswidriger Weise die Rechte der Kläger auf Freiheit der Information (Art. 5 Abs. 1 GG) und der Berufsausübung (Art. 12 Abs. 1 GG) oder den Gleichbehandlungsgrundsatz (Art. 3 Abs. 1 GG).

Zwar greift die Erhebung von Rundfunkgebühren für internetfähige PC in die Grundrechte der Kläger aus Art. 5 Abs. 1 und 12 Abs. 1 GG ein, indem sie die Rundfunkgebührenpflicht an die - jedenfalls auch - beruflichen und informatorischen Zwecken dienende Nutzung oder auch nur den Besitz der Rechner knüpft. Dieser Eingriff ist jedoch gerechtfertigt durch die - ebenfalls verfassungsrechtlich begründete - Finanzierungsfunktion der Rundfunkgebühren für die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten. Der Eingriff ist auch nicht unverhältnismäßig, sondern von der Typisierungsbefugnis des Gebührengesetzgebers gedeckt.

Der Gleichbehandlungsgrundsatz wird vom Rundfunkgebührenstaatsvertrag ebenfalls nicht verletzt. Zwar werden insofern ungleiche Sachverhalte gleich behandelt, als die herkömmlichen monofunktionalen Rundfunkempfangsgeräte mit den multifunktionalen internetfähigen PC gebührenrechtlich gleich behandelt werden. Entscheidend für die Gebührenerhebung ist jedoch nicht die technische Unterschiedlichkeit der Empfangsgeräte, sondern die gleiche Möglichkeit zum Empfang von Rundfunksendungen durch diese verschiedenartigen Geräte.

http://www.bverwg.de/enid/808cc575deb439...en_9d.html


Ich rege weiterhin die Gründung eines Providers an der die ÖR-Pakete ausfiltert und damit nicht nur die Hansi Hinterseers und Roland Kochs, sondern auch die "GEZ-Pflicht" von PCs fernhält.

"Internet" ist Telephonie - nicht "Rundfunk". Wer ungefragt jemandem etwas anbietet was dieser nicht haben will, oder dies sogar nur behauptet, hat keinen Anspruch auf irgendeine Zahlung.

Gruß
Michael

Zitat:EU-Wirtschaft- und Währungskommissar Joaquin Almunia hat alle Besorgnisse über den Schuldnerstatus Griechenlands als unbegründet zurückgewiesen.
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 27.10.2010 12:38 von mb.)
27.10.2010 11:53
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Abzocken für Hansi Hinterseer - mb - 08.12.2009, 21:46
RE: Abzocken für Hansi Hinterseer - mb - 27.10.2010 11:53

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