Bernhard
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RE: Klage gegen Studiengebühren in NRW vor dem BVG Leipzig gescheitert
pEte! schrieb:Die Freiheit der Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre ist durch das Grundgesetz garantiert,
ja ja, das durch das Grundgesetz garantiert ... kann man alles ändern.
und wo bitte steht diese Garantie im Grundgesetz? Die Ewigkeitsklausel gilt nur für Artikel 1-20, da habe ich es eben (auf die Schnelle) nicht gefunden ...
Grundgesetz schrieb:(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.
gerade gefunden, klingt ein wenig anders... und vor allem steht da nicht kostenlos oder?
Bitte versteht mich hier nicht falsch, ich gönne jedem sein Studium, aber ich finanziere selber so viel (über Steuern, abgaben, Gebühren usw.), was anschließend der Allgemeinheit zugute kommt, habe aber selber kaum was davon, oder bin von zu wenig subventionierten Sachen Nutznießer.... ich finde das muß alles gerechter werden!
(Nur ein Beispiel daß mir gerade einfällt.... für 10 Meter Straßenfront meines Grundstückes zahle ich im Monat 60 Euro Straßenreinigungsgebühren! Der eigene Hausmüll kostet nur € 20.-!! Ich fahre 2-3 mal am Tag mit dem Auto über die Straße, die anderen 10.000 Autos machen den meisten Dreck! - Bitte jetzt keine neue Diskussion über dieses Beispiel  )
"Das Böse triumphiert alleine dadurch, daß gute Menschen nichts unternehmen!" Edward Burke, 1729-1797
"Wir leben alle unter dem gleichen Himmel, aber wir haben nicht alle den gleichen Horizont!" Konrad Adenauer, 1876-1967
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| 08.05.2009 08:53 |
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