(01.05.2009 17:40)Kirsche schrieb: Ich finde die Entscheidung gut so.
Trotz der Gebühren kann es sich JEDER (Bafög) leisten zu studieren.
Nein, das ist nicht richtig.
BAföG bekommen i.d.R. nur EU-Bürger, und auch nur diese haben Anspruch auf ein Studienbeitragsdarlehen der NRW-Bank.
Zusätzlich hat das BAföG ein paar harte Grenzen: AB dem 4. Semester Leistungsnachweise, an manchen Hochschulen darf nur ein Schein fehlen, Förderung in fast allen Fällen nur in der Regelstudienzeit, in der kaum ein naturwissenschaftlich-technischer Studiengang zu schaffen ist.
Was ist mit Eltern, die zwar so viel Einkommen haben, dass das BAföG nicht ausreicht, allerdings nicht zahlen (können)? Nicht alle Ausgaben werden beim BAföG hinreichend berücksichtig.
Das NRW-Bank-Darlehen ist auch nur im Studium zinsfrei. Wenn man also einen Studiengang studiert, mit denen man nicht sofort einen Job findet oder keine so gut bezahlten Job, und nur in kleinen Raten zurückzahlen kann, zahlt man unter Umständen fast das Doppelte zurück.
Und was willst du machen, wenn deiner Eltern genug Geld haben, dir aber nichts vom Kuchen abgeben, weil sie meinen, dass du das falsche studierst oder sie sonst irgendwie nicht zufrieden mir dir oder dem Studium sind? Deine Eltern verklagen?
Was spricht denn deiner Meinung nach über eine Finanzierung der "Verbesserung der Lehre" über eine Steuererhöhung, die erst ab dem Einkommen der Eltern greift, ab welchen man auch Bafög bekommt?
Dann Studieren die Kinder aus finanziell schwächeren Familien kostenfrei (wie es u.U. auch jetzt schon ist), und der Arzt zahlt weiter für das Studium von seinem Sohn.