Bernhard schrieb:Was ist falsch am System 'nackte grf' und komplettes Zip?
Der wichtigste Punkt ist dass MEINE .grfs und die 4 Absätze aus der jeweiligen readme die den Copyrightvermerk sowie sonstige rechtlich relevante Erklärungen enthalten (Ausschluss der Gewährleistungspflicht, etc) NUR mit der .grf ZUSAMMEN weitergegeben werden dürfen. Theoretisch wäre die Weitergabe der readme-Datei nicht erforderlich, aber die Weitergabe dieser 4 Absätze ZUSAMMEN mit der .grf ist zwingend erforderlich.
Abgesehen von einem Verstoss gegen das Urheberrecht, sollte einsichtig sein dass jemand, der nur die "nackte" .grf weitergibt, dem nächsten Empfänger die Weitergabe, rechtlich gesehen, unmöglich macht. Nur weiss dieser Nächste eben nichts davon, da er ja die readme/Copyrightvermerke nie zu Gesicht bekommen hat.
Die einzige Möglichkeit dies zu verhindern, und damit eine legale Weitergabe der .grf zu ermöglichen, ist die Weitergabe der .grf NUR mit readme/Copyrightvermerke ZUSAMMEN zu erlauben.
Was ich auch explizit tue. 
Leider gibt es immer wieder Leute die dagegen verstossen und eine meiner .grfs ohne die erforderlichen readme/Copyrightvermerke weitergeben.
Auch du tust genau das. In deinem "Packerl" befindet sich nämlich eine "nackte" .grf die von jedem, der sie auf diese Weise bekommt, auch auf genau diese Weise (nämlich ohne die readme/Copyrightvermerke) weitergegeben wird.  Dass du zusätzlich auch eine .zip-Datei anbietest die die Vorgaben des Urheberrechts einhält, indem sie .grf UND readme/Copyrightvermerke enthält, ist in diesem Fall irrelevant. 
Wie gesagt, abgesehen von diesem Verstoss gegen das Urheberrecht leistest du damit auch dem Missbrauch (der Weitergabe von .grfs ohne readme/Copyrightvermerke an Dritte) Vorschub indem du die .grf nackt anbietest. Die Erfahrung hat nämlich gezeigt dass der "normale Anwender" diese nackte .grf weitergeben wird anstatt deiner .zip-Datei. Er sieht nämlich nicht ein warum er eine Datei die er irgendwie über das Interenet bekommen hat nicht genau in derselben Weise weiterverbreiten darf wie er sie bekommen hat. Die readme/Copyrightvermerke die dies nicht erlauben bekommt er ja durch dein Handeln vermutlich überhaupt nicht zu Gesicht. Denn möglicherweise nimmt er von der .zip-Datei überhaupt keine Notiz. Wäre er hingegen "gezwungen", diese zu entpacken, würde zumindest die Chance steigen dass er sich korrekt verhält. Auf jeden Fall aber hättest DU dich dann korrekt verhalten und bräuchtest dir nichts vorwerfen zu lassen.
Deshalb schrieb ich oben "Man fragt sich ob das Absicht oder ein Versehen ist." Nämlich, ob du genau das willst, eine nackte .grf illegalerweise weiter zu verbreiten, aber im Fall des Falles darauf verweisen zu wollen dass du ja AUCH (in einer anderen Datei "versteckt") die erforderlichen Informationen übermittelt hast.
Ich denke nicht dass dies Bestand haben dürfte. Immerhin gibst du ZWEI .grfs weiter aber nur EIN(E) readme/Copyrightvermerk. 
Fazit: Momentan ist es nicht zwingend erforderlich, .grf und readme/Copyrightvermerk in eine Datei für sich zu packen, du musst beides nur ZUSAMMEN weitergeben. Das Zusammenpacken in eine Datei, in genau der Art wie ich dies ursprünglich veröffentlicht habe, ermöglicht aber einem Dritten, o.a. Vorgaben zu beachten wenn er seinerseits die .grf weitergeben möchte. 
Um aber dieses leidige Problem in Zukunft zu vermeiden werde ich neue Sets nur noch mit der Massgabe veröffentlichen dass readme/Copyrightvermerk und .grf(s) nur noch in EINER Einzeldatei (.zip, .rar., was auch immer) weitergegeben werden darf, also der DB Set zB in der Datei "dbsetxl.zip", die dann ihrerseits ausschliesslich die Dateien "dbsetxl.grf", "dbsetxlw.grf" und die readme/Copyrightvermerke-Datei(en) enthalten muss.
Ich verspreche mir davon dass dann zumindest der Anlass für Missverständnisse endgültig beseitigt ist. Jedes "Zuwiderhandeln" wäre dann ein klarer Urheberrechtsverstoss. 
 
Gruß
Michael