DonRazzi
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RE: TTD Patch stirbt (aus den NEWS)
Kaufvertrag ist Kaufvertrag und Angebot und Annahme für beide Seiten bindend. Punkt. Die können in ihre EULA reinschreiben, was sie wollen, in Deutschland gilt das nicht und maßgeblich dafür ist immer noch das gute, alte BGB. Zudem gibt es das 14tägige Rückgaberecht nur im Fernabsatz bzw. bei Dauerschuldverhältnissen (bsp. Handyvertrag) und bei Verbraucherkreditverträgen (auch bei mit diesen verbundenen Verträgen). Bei Software, Filmen, Tonträgern, Büchern und Unterwäsche kann das sogar abbedingt werden, wenn man versiegelt und das Siegel gebrochen wird.
Wenn Dich sowas interessiert, schau Dir mal die §§ 433 ff. BGB an, da steht das genauer drin. Die Sachen mit dem Fernabsatz stehen irgendwo im allgemeinen Schuldrecht, da hab ich jetzt keine Hausnummer.
Don (der viel zu lange Jura studiert hat, echt, viel zu lange) PS: Die Unwirksamkeit der EULA betrifft wirklich nur den klassischen Kaufvertrag (also Du ohne Schachtel und mit Geld in Laden und ohne Geld und mit Schachtel wieder raus). Bei einem Download-Verfahren kann das ganz anders aussehen. Liegt daran, daß der Kaufvertrag im BGB explizit geregelt ist.
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13.11.2007 22:12 |
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