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Urheberrechtsdiskussion zu .grfs [split from:] Karte mit bauzeit 1 1/2 Jahre
Verfasser Nachricht
Bernhard
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Beiträge: 9.370
Registriert seit: Jan 2004
Beitrag #1
Urheberrechtsdiskussion zu .grfs [split from:] Karte mit bauzeit 1 1/2 Jahre
@ RK, GPL, oder? Ich mache ja alle ReadMes dazu Zwinkern

"Das Böse triumphiert alleine dadurch, daß gute Menschen nichts unternehmen!" Edward Burke, 1729-1797

"Wir leben alle unter dem gleichen Himmel, aber wir haben nicht alle den gleichen Horizont!" Konrad Adenauer, 1876-1976 Zwinkern
28.06.2007 19:56
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RK
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Beiträge: 3.261
Registriert seit: Jan 2004
Beitrag #2
RE: Karte mit bauzeit 1 1/2 Jahre
Welche GRF ist GPL? Aber mach ruhig, ich geh pfeifend weiter.

Alternative Straßenbahnschienen | Deutsches Straßenfahrzeugset
28.06.2007 21:43
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Bernhard
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Beiträge: 9.370
Registriert seit: Jan 2004
Beitrag #3
RE: Karte mit bauzeit 1 1/2 Jahre
alle grf, die ohne ©-Vermerk zum Download bereit gestellt wurden, haben keins großes Grinsen (ich weiß, das ist nicht ganz richtig, aber wenn die weder Namen noch sonstwas im Code haben.)

"Das Böse triumphiert alleine dadurch, daß gute Menschen nichts unternehmen!" Edward Burke, 1729-1797

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29.06.2007 07:30
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pETe!
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Beiträge: 3.910
Registriert seit: Jan 2004
Beitrag #4
RE: Karte mit bauzeit 1 1/2 Jahre
Bernhard schrieb:alle grf, die ohne ©-Vermerk zum Download bereit gestellt wurden, haben keins großes Grinsen (ich weiß, das ist nicht ganz richtig, aber wenn die weder Namen noch sonstwas im Code haben.)
Was hat das mit GPL zutun?
Im Grunde genommen darfst du die nicht mal nutzen, wenn sie keine Lizenz haben.
Nur weil sie zum Download bereit stehen heißt das nicht das nicht das der Autor dir ein Nutzungsrecht einräumt.

Ein Auto was mit laufenden Motor vorm Bäcker steht, darfste dir auch nicht einfach ausleihen.
29.06.2007 07:49
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mb
Tycoon
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Beiträge: 5.054
Registriert seit: Mar 2005
Beitrag #5
RE: Karte mit bauzeit 1 1/2 Jahre
Bernhard schrieb:alle grf, die ohne ©-Vermerk zum Download bereit gestellt wurden, haben keins (ich weiß, das ist nicht ganz richtig, aber wenn die weder Namen noch sonstwas im Code haben.)
Das ist nicht nur "nicht ganz richtig", sondern schlicht falsch. In diesen Fällen regeln sich die Umstände hier in D gemäss UrhG. Das übrigens eine alleinige und uneingeschränkte Verfügungsgewalt des Autors über sein Werk vorsieht.

Und zweitens gibt es ja sogar einige .grfs die gar nicht vom Autor "zum Download bereit gestellt wurden" sondern von anderen Leuten. Diese .grfs wären dann deiner Meinung nach sogar gegen den Willen ihres Autors sozusagen "vogelfrei"? freches Grinsen

Gruß
Michael

Zitat:EU-Wirtschaft- und Währungskommissar Joaquin Almunia hat alle Besorgnisse über den Schuldnerstatus Griechenlands als unbegründet zurückgewiesen.
29.06.2007 08:54
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Bernhard
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Beiträge: 9.370
Registriert seit: Jan 2004
Beitrag #6
RE: Karte mit bauzeit 1 1/2 Jahre
was ist wenn der Urheber nicht feststellbar ist?
Die grfs die ICH im vorherigen Beitrag meinte, habe ich aus dem tt-forum, wo sie ausschließlich vom Autor selber veröffentlicht wurden. OHNE irgendwelche ©-Vermerke! Alle anderen grfs gebe ich selbstverständlich nur mit den entsprechenden Vermerken weiter, wie z.B. Deine Sets mit allen ReadMes usw.


Oder was sagt das Deutsche Recht zu Dateien ohne erkennbaren Urheber?

"Das Böse triumphiert alleine dadurch, daß gute Menschen nichts unternehmen!" Edward Burke, 1729-1797

"Wir leben alle unter dem gleichen Himmel, aber wir haben nicht alle den gleichen Horizont!" Konrad Adenauer, 1876-1976 Zwinkern
29.06.2007 11:13
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mb
Tycoon
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Beiträge: 5.054
Registriert seit: Mar 2005
Beitrag #7
RE: Karte mit bauzeit 1 1/2 Jahre
Bernhard schrieb:was ist wenn der Urheber nicht feststellbar ist?

UrhG schrieb:§ 10 Vermutung der Urheberschaft

(1) Wer auf den Vervielfältigungsstücken eines erschienenen Werkes oder auf dem Original eines Werkes der bildenden Künste in der üblichen Weise als Urheber bezeichnet ist, wird bis zum Beweis des Gegenteils als Urheber des Werkes angesehen; dies gilt auch für eine Bezeichnung, die als Deckname oder Künstlerzeichen des Urhebers bekannt
ist.

(2) Ist der Urheber nicht nach Absatz 1 bezeichnet, so wird vermutet, daß derjenige ermächtigt ist, die Rechte des Urhebers geltend zu machen, der auf den Vervielfältigungsstücken des Werkes als Herausgeber bezeichnet ist. Ist kein Herausgeber angegeben, so wird vermutet, daß der Verleger ermächtigt ist.

Gruß
Michael

Zitat:EU-Wirtschaft- und Währungskommissar Joaquin Almunia hat alle Besorgnisse über den Schuldnerstatus Griechenlands als unbegründet zurückgewiesen.
29.06.2007 12:49
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Löwe
Gleisarbeiter
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Beiträge: 67
Registriert seit: Jun 2007
Beitrag #8
RE: Karte mit bauzeit 1 1/2 Jahre
Ich kenne mich jetzt rechtlich nicht wirklich so gut aus, was mich aber wundert ist, dass an allen für TTD-Patch und/oder OTTD erstellten (new)GRFs nicht die GPL als Lizenz anhaftet. Sowohl TTD-Patch als auch OTTD stehen doch unter der GPL. GRFs sind doch keine eigenständigen Programme!?

Oder habe ich den Text hier falsch verstanden?

Kann mir da jemand vielleicht genaueres sagen?
29.06.2007 14:59
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mb
Tycoon
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Beiträge: 5.054
Registriert seit: Mar 2005
Beitrag #9
RE: Karte mit bauzeit 1 1/2 Jahre
Löwe schrieb:[.] was mich aber wundert ist, dass an allen für TTD-Patch und/oder OTTD erstellten (new)GRFs nicht die GPL als Lizenz anhaftet.
Was wundert dich denn daran?

- Erstens steht nicht jede "für TTD-Patch und/oder OTTD erstellte" .grf automatisch unter der GPL. Es gibt eine Vielzahl anderer Lizenzmodelle, die auch von verschiedenen .grf Autoren genutzt werden.

- und zweitens werden die ursprünglich zusammen mit den .grfs veröffentlichten Lizenzbedingungen häufig (illegalerweise) "entsorgt" und die .grfs dann ohne sie weitergegeben. Dieses Problem verhindert u.a. auch Ideen wie automatisches Laden von .grfs vom Server in MP-Spielen.

Zitat:GRFs sind doch keine eigenständigen Programme!?
Doch, sind sie. In D fallen Computerprogramme unter das UrhG und auch im internationalen Recht werden sie entsprechend behandelt.

Zudem enthält eine .grf ja nicht "nur" ein Computerprogramm sondern auch zeichnerische Darstellungen die selber auch wieder unter das UrhG fallen.

Aus diesen Gründen muss eine .grf explizit als unter der GPL stehend gekennzeichnet werden (wenn der Autor das so möchte) damit entsprechend dieser Lizenz mit ihr verfahren werden kann (Weitergabe, Änderung, Weitentwicklung, .). Geschieht dies nicht, steht die .grf nicht unter der GPL sondern es gilt das Urheberrecht des jeweiligen Landes das naturgemäss bzgl der "Verwertung" dieser .grf wesentlich restriktiver sein wird.

Zitat:Oder habe ich den Text hier falsch verstanden?
Kann mir da jemand vielleicht genaueres sagen?
Was genau hast du denn nicht verstanden. Der Text ist ja recht lang .

@Moderatoren: Sollte man die Copyright-Diskussion nicht besser heraustrennen?

Gruß
Michael

Zitat:EU-Wirtschaft- und Währungskommissar Joaquin Almunia hat alle Besorgnisse über den Schuldnerstatus Griechenlands als unbegründet zurückgewiesen.
29.06.2007 15:43
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Bernhard
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Beiträge: 9.370
Registriert seit: Jan 2004
Beitrag #10
 
grfs sind 'Kunstwerke' da von jemanden gezeichnet. Dazu gehört noch Programmcode.

Irgendjemand hat also immer ein Urheberrecht daran, die meisten jedoch erlauben die Weitergabe solange sie 'credit' bekommen, also als Urheber genannt werden. Andere möchten daß ihr Werk nur in bestimmten Paketen weitergegeben wir, also z. B. mit ReadMes und 'Lizenbestimmungen'. Solange man weiß was der Urheber will, alles kein Problem. Ich stelle aber mal die Behauptung auf daß ca. 70-80% aller grfs für TTD-Patch (und Ottd) verwaist sind, da die Erschaffer sich nicht mehr drum kümmern oder nie Wert auf ein Urheberrecht gelegt haben.
Da aber eigentlich alle, die länger als 6 Monate hier mitlesen wissen, dass ich jedes (fremde) Recht erbarmungslos achte, braucht also auch keiner Angst haben, dass ich grfs weitergebe, bei denen es untersagt wäre. Sollte es doch einmal versehentlich passieren, möge man mich darauf hinweisen, und ich werde entsprechende Schritte einleiten!

"Das Böse triumphiert alleine dadurch, daß gute Menschen nichts unternehmen!" Edward Burke, 1729-1797

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29.06.2007 15:50
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