TT-MS Headquarters
Die Bahn(nen) und die Entschädigung bei höherer Gewalt - Druckversion

+- TT-MS Headquarters (https://www.tt-ms.de/forum)
+-- Forum: Sonstiges (/forumdisplay.php?fid=43)
+--- Forum: Eisenbahn & Bahnpolitik (/forumdisplay.php?fid=66)
+--- Thema: Die Bahn(nen) und die Entschädigung bei höherer Gewalt (/showthread.php?tid=6196)

Seiten: 1 2


Die Bahn(nen) und die Entschädigung bei höherer Gewalt - StefanD - 18.11.2013 13:38

Das EuGH hat Ende September die Bahngesellschaften in der EU dazu verurteilt ihren Fahrgästen auch bei Verspätungen durch höherer Gewalt (Streiks, Unwetter, ...) zu entschädigen (was Schiff- und Fluggesellschaften nicht müssen). Klar, als Verbraucher begrüße ich natürlich diese Entscheidung, kann sie aber trotzdem nicht so ganz nachvollziehen (Verkehrsminister Grube übrigens auch nicht - wen wundert's).

Eure Meinung?


RE: Die Bahn(nen) und die Entschädigung bei höherer Gewalt - planetmaker - 18.11.2013 14:16

ich verstehe die Entscheidung vor allem nicht, da sie nur einen Verkehrsträger (Schiene) belastet und alle anderen (Straße, Luft, Wasser(?)) von einer solchen Regelung ausnimmt. Sprich es wird im Wettbewerb der Verkehrsträger mit (noch) ungleicheren Karten jetzt gespielt.


RE: Die Bahn(nen) und die Entschädigung bei höherer Gewalt - Eddi - 19.11.2013 02:43

Das heißt aber nur, daß die Politik jetzt für die anderen Verkehrsträger nachziehen muß.

Außerdem geht es nicht um eine Entschädigung ("Ich habe meinen Geschäftstermin verpaßt" => "Ihr müßt mir die 1Mio € aus dem entgangenen Vertrag ersetzen") sondern um eine Rückerstattung für nicht (vollständig) geleistete Dienste ("Ich hab euch dafür bezahlt, mich um 12:00 am Ziel abzusetzen, ihr habt mich aber erst um 13:00 abgesetzt" => "Ich bezahle 20% weniger").

Ein Eisverkäufer kann ja auch nicht sagen "Ich hab nur noch Vanilleeis, Schokoeis ist alle, aber du mußt trotzdem für zwei Kugeln bezahlen."


RE: Die Bahn(nen) und die Entschädigung bei höherer Gewalt - Bernhard - 19.11.2013 08:41

Interessant wäre auch die Frage, wer zahlen muss wenn es an der Strecke gelegen hat!
Die "Bahn" mietet ja von der DB-Netz die Gleise. Und zwar so dass sie darauf fahren kann.
Wenn die gemieteten Gleise nicht zur Verfügung stehen, müsste dann nicht die DB-Netz haften? großes Grinsen


RE: Die Bahn(nen) und die Entschädigung bei höherer Gewalt - planetmaker - 19.11.2013 08:45

(19.11.2013 08:41)Bernhard schrieb:  Wenn die gemieteten Gleise nicht zur Verfügung stehen, müsste dann nicht die DB-Netz haften? großes Grinsen

Das ist nur eine Frage der Vertragsgestaltung. Da das Verträge im b2b-Bereich sind gelten da sowieso nicht die Regelungen wie für Verbraucher. Praktisch ist das in diesem Fall ja sowieso nur das Verschieben des Geldes von der rechten in die linke Tasche oder umgekehrt.


RE: Die Bahn(nen) und die Entschädigung bei höherer Gewalt - Bernhard - 20.11.2013 08:17

als die S-Bahn in Berlin ihre "defekten" Züge abstellen musste haben sie sich das ja auch teuer bezahlen lassen Zwinkern

Aber du hast schon Recht: linke Tasche/rechte Tasche Verwirrt


RE: Die Bahn(nen) und die Entschädigung bei höherer Gewalt - StefanD - 20.11.2013 11:40

Hauptsache die Bilanz der Holding stimmt


RE: Die Bahn(nen) und die Entschädigung bei höherer Gewalt - RK - 21.11.2013 21:23

Gleiches Recht für alle Lächeln
http://www.der-postillon.com/2013/11/eugh-urteil-autofahrer-haben-anspruch.html


RE: Die Bahn(nen) und die Entschädigung bei höherer Gewalt - menenor - 21.11.2013 21:29

Das wollte ich auch grad posten großes Grinsen


RE: Die Bahn(nen) und die Entschädigung bei höherer Gewalt - Bernhard - 22.11.2013 08:22

(21.11.2013 21:23)RK schrieb:  Gleiches Recht für alle Lächeln
http://www.der-postillon.com/2013/11/eugh-urteil-autofahrer-haben-anspruch.html

Spitze!!


RE: Die Bahn(nen) und die Entschädigung bei höherer Gewalt - mb - 22.11.2013 08:42

Naja. Die sind ja alle in eigener Mission und auf eigene Kosten unterwegs, müssten sich evtl Verspätungen also selber anrechnen. Und sollten andere Verkehrsteilnehmer diese Verspätungen verursacht haben so stünden den Betroffenen die Regelungen des Zivilrechts zwecks Schadenersatzforderungen zu. Viel Spass dabei. Cool

Gruß
Michael


RE: Die Bahn(nen) und die Entschädigung bei höherer Gewalt - Erdzengel - 06.09.2014 18:32

Hm der Beitrag ist schon was älter aber trotzdem so im Nachgang eine interessante Geschichte.

Was ich davon gehalten habe oder noch halte ist rein negativ. Da wirds mal Windig, ein Baum kippt um und die Bahn ist es Schuld. Mein Frage Warum? Warum ist nicht bspw. das Forstamt Schuld? Oder warum ist nicht Häckelmann Schuld, weil der den Wind auf RTL voraus gesagt hat?
Ich finde das man da schon übertreiben kann...

Überhaupt hatte der typische Bahnkunde schon genug Rechte gehabt aber mittlerweile wird echt der Rahmen gesprengt. Das Problem ist, das der Kunde nichtmal glücklich ist das er so etwas bekommt. Nein er ist noch sauer weils nur so wenig ist. Der Kunde von heute ist nicht dankbar sondern fordernd. Noch schlimmer, er versucht die Bahn sogar damit auszunutzen und beschwert sich am Ende noch, warum es nicht noch einfacher ging. Verkehrte Welt?

Das trägt dazu bei, das viele Mitarbeiter im Kundenkontakt der DB alles andere als immer freundliche daher kommen. Auch sehen sie schonmal genervt aus oder geben eine scheinbar patzige oder besserwisserische Antwort von sich (das Verhalten). Kann ich gut verstehen wenn man bedenkt, mit welchen Einstellungen die Kunden an die Mitarbeiter herantreten. Muss man sich alles gefallen lassen?

Problematik: Immer ist die Bahn Schuld. Egal obs der Baum, das unfreundliche Wesen des Mitarbeiters oder aber die Freisprengung der nächsten Diamant-Miene in Timbuktu ist steht fest, das die Bahn daran Schuld hat. Und die muss es einfach dulden.

Das schlimmste an allem: Ist der Kunde selbst Schuld, kann er "noch" keine Ansprüche gelten machen, darf sich dann aber natürlich über den schlechten Service der Deutschen Bahn beschweren der Vorherrscht.

Achja, wie lustig hier die Wahrheit sogar klingt wenn ich mir das durchlese, fast unglaubwürdig und doch wahr.

Wir könnten einen entsprechenden Thread öffnen, wo wir unseren Gedanken freien lauf lassen können =). eine Art reale Witze-Ecke =)

LG


RE: Die Bahn(nen) und die Entschädigung bei höherer Gewalt - Bernhard - 07.09.2014 07:35

Erdzengel ... sehe ich genau so!
Ich werde jetzt übrigens die eiden Autofahrer verklagen, die letzte Woche den Unfall auf der A24 verursacht haben, wegen dem ich dann 2 Stunden im Stau stand! Und den Verkehrsinister, weil er das nicht vorausgesehen hat, und die Autobahn mind. 10 spurig ausgebaut hat! Lachen


RE: Die Bahn(nen) und die Entschädigung bei höherer Gewalt - mb - 07.09.2014 16:27

Die aktuelle Entwicklung wird zwangsläufig dazu führen dass die Türen bereits vor dem Aufsetzen geöffnet werden. Cool

Gruß
Michael


RE: Die Bahn(nen) und die Entschädigung bei höherer Gewalt - Gleisdreieck - 07.09.2014 19:41

Wenigstens erführt man auf der Autobahn warum es nicht weitergeht.
Bei der Bahn gibt es maximal einen Hinweis "Zug fällt aus!".
Aber nicht warum und wieso und schon gar nicht, wie es weitergeht.


RE: Die Bahn(nen) und die Entschädigung bei höherer Gewalt - Bernhard - 08.09.2014 11:50

(07.09.2014 19:41)Gleisdreieck schrieb:  Wenigstens erführt man auf der Autobahn warum es nicht weitergeht.
Bei der Bahn gibt es maximal einen Hinweis "Zug fällt aus!".
Aber nicht warum und wieso und schon gar nicht, wie es weitergeht.

Augenrollen rotes Gesicht Wie erfährst du das denn?
Du stehst hinten am Stauende, vor dir bis zum Horizont Stau! Im Radio kommt mal wieder nichts!
Wenn dann nicht zufällig ein netter Mitmensch bei Google oder blitzer.de meldet, es sein ein Unfall 80 km vor dir .... on es daran liegt?

bei der Bahn gibt es durchaus auch vernünftige Hinweise .... nur die Suizide verschleiern sie grundsätzlich um Nachahmer nicht zu "ermutigen" .... (Inoffizielle Stellen sprechen von 400 Suiziden pro Jahr!).
Kollege saß letzte Woche wieder 2 Stunden im Zug weil Kabel geklaut wurden .... kann die Bahn auch nicht viel für!


RE: Die Bahn(nen) und die Entschädigung bei höherer Gewalt - menenor - 08.09.2014 12:26

Es sind 800 Unfälle mit Personenschaden bei der Bahn, die größte Anzahl sind Suizide. Nach Robert Enke waren es weit über 1000 pro Jahr.

Und ja, die Bahn tut sich schwer, den Leuten was mitzuteilen, aber ich persönlich hab in letzter Zeit im Falle einer Störung positive Erfahrungen gemacht, was Informationsmanagement oder Ausweichmöglichkeiten angeht.


Gruß aus Nürnberg


RE: Die Bahn(nen) und die Entschädigung bei höherer Gewalt - Yoshi - 08.09.2014 13:40

Zitat:Und ja, die Bahn tut sich schwer, den Leuten was mitzuteilen, aber ich persönlich hab in letzter Zeit im Falle einer Störung positive Erfahrungen gemacht, was Informationsmanagement oder Ausweichmöglichkeiten angeht.

Dann warst du neulich aber nicht in Hof großes Grinsen

Was war? Person von Zug erfasst (kein Suizid)
Situation in Hof:
Meldung nach außen: "Notarzteinsatz am Gleis"
Betreuung durch Bahn: 2 Mitarbeiter: 1 Frau im Reisebüro (nicht informiert und mit Beratungsgespräch zum Bayernticket beschäftigt), 1 weitere Mitarbeiterin (zuständig für SEV, Ansagen im bahnhof, Kommunikation zum Notfallmanagement DB, etc...)
Betroffene Fahrgäste: ca. 250 in Hof
SEV: 5-10 Taxen für 3 Bahnstrecken


RE: Die Bahn(nen) und die Entschädigung bei höherer Gewalt - Bernhard - 08.09.2014 13:48

@ Yoshi................ für welche Ausnahmesituationen soll sich die bahn den vorausschauend rüsten?
Möchten wir das wirklich bezahlen?
Als ich 1991 nach Berlin gezogen bin, gab es auf JEDEM S-Bahn und U-Bahnsteig mindestens EINE Aufsichtsperson!
Die konnten einem auch was erzählen!
Nun haben wir auf jedem 3. bis 5. Bahnsteig eine Aufsichtsperson, die ist im Dauerstress!



Eigentlich war der Titel ja Entschädigung bei höherer Gewalt ... ich finde, da kann kein Mensch die Bahn belangen!


RE: Die Bahn(nen) und die Entschädigung bei höherer Gewalt - Yoshi - 08.09.2014 14:23

Zitat:@ Yoshi................ für welche Ausnahmesituationen soll sich die bahn den vorausschauend rüsten?
Möchten wir das wirklich bezahlen?
Als ich 1991 nach Berlin gezogen bin, gab es auf JEDEM S-Bahn und U-Bahnsteig mindestens EINE Aufsichtsperson!
Die konnten einem auch was erzählen!
Nun haben wir auf jedem 3. bis 5. Bahnsteig eine Aufsichtsperson, die ist im Dauerstress!
Deswegen ja auch das vorangestellte Zitat mit dem Bezug Zwinkern

Das die Bahn nicht für unvorhergesehene Ereignisse durch äußere Einflüsse haften muss, ist klar...

Aber dass sie es während einer mehrstündigen Sperrung nicht schaffen, eine weitere Servicekraft zur Betreuung und Organisation am Bahnhof Hof zu bekommen ...