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Für Jamba-Abo bezahlen ohne es abgeschlossen zu haben?? - Druckversion

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Für Jamba-Abo bezahlen ohne es abgeschlossen zu haben?? - Bernhard - 09.03.2012 08:46

Ich muss mir den Frust jetzt echt mal von der Seele schreiben.

Habe für meinen Sohn letztes Jahr über „handyservice“ einen Handyvertrag abgeschlossen.
€ 8,49 pro Monat mit 15 Freiminuten und Nokia-Handy.
Eigentlich wollten wir ja einen Vodafone-Vertrag, warum dann Talkline kam, und wir nicht reklamiert haben, weiß ich nicht mehr.
Der Stress ging damit los, dass die Anschlussgebühr nicht erstattet wurde. Erst nach einem teuren „0,77€/Min-Anruf“ meinerseits bekamen wir nach 4 Monaten das Geld erstattet.
Dann der nächste Schock. Angeblich für € 10.- Datenverbindungen …. So was war gar nicht gebucht.
Irgendwann dann die Schnauze voll, Karte raus, ALDI-talk rein.
Alles prima, nur noch € 8,49/Monat …. Zumindest 3-4 Monate.
Am 01.03.12 gucke ich mal wieder online im Konto vorbei … steht da: Aktuell € 14,97 Gesprächsgebühren. Für eine Karte die im Schrank liegt????
Stelle dann fest, das angeblich mit dieser Karte ein Jamba / Jester – Abo getätigt wurde, für € 4,99/Woche
Talkline angemailt …. Standardantwort kam prompt:
„….In diesem Zusammenhang teilen wir mit, dass wir für die Dienstanbieter abrechnungsbefugt sind.
Die Rechnungslegung unsererseits bezieht sich hierbei auf die beim Drittanbieter gültigen Preislisten
und auf die uns vom Netzbetreiber zur Verfügung gestellten Daten. Der Netzbetreiber bestätigt uns mit
der Übermittlung der Verbindungsdaten ausdrücklich deren Richtigkeit…..“

Kann es ja wohl nicht sein.
Fax, Mail und Brief an die von Talkline angegebene Adresse.
Fax kommt irgendwo an, Mail kommt zurück, unzustellbar, desgleichen der Brief. Hauptsache meine Kohle kommt an, oder wie???

Heute noch mal Talkline angemailt. Angeblich gibt es kein Jamba-Abo …. Die Summe der Gesprächsgebühren hat sich seltsamer Weise leicht reduziert ….


RE: Für Jamba-Abo bezahlen ohne es abgeschlossen zu haben?? - planetmaker - 09.03.2012 10:27

Da hilft nur: Abbuchung stornieren, Abbuchungserlaubnis widerrufen und nur den unstrittigen Betrag überweisen. Dann muß die Gegenseite beweisen, dass sie ein Anspruch auf Dein Geld hat.

Du solltest Dir dann aber sicher sein, dass sie es wirklich nicht hat.


RE: Für Jamba-Abo bezahlen ohne es abgeschlossen zu haben?? - mb - 09.03.2012 11:34

Aber das Kleingedruckte vorher lesen. Sonst hast du sehr schnell einen Schufa-Eintrag und gegebenenfalls weitere Einträge bei zusätzlichen "Wirtschaftsauskunfteien".

Derartiges Gebaren greift immer mehr um sich.

Gruß
Michael


RE: Für Jamba-Abo bezahlen ohne es abgeschlossen zu haben?? - Bernhard - 09.03.2012 11:53

(09.03.2012 10:27)planetmaker schrieb:  Da hilft nur: Abbuchung stornieren, Abbuchungserlaubnis widerrufen und nur den unstrittigen Betrag überweisen. Dann muß die Gegenseite beweisen, dass sie ein Anspruch auf Dein Geld hat.

Du solltest Dir dann aber sicher sein, dass sie es wirklich nicht hat.

Das darf man leider auf keinen Fall Traurig
Sonst passiert genau das was MB schreibt!

Die SIM war 100% seit mindestens 3 Monaten in keinem Handy o. ä.!

Ich warte jetzt noch 2 Tage ob mein Schreiben mit der korrigierten/geänderten Adresse ankommt... danach geb ich es an meinen Anwalt.

Talkline hat mir, nachdem ich den Sachverhalt noch mal so wie hier beschreiben habe, wiedr den gleichen Standard-Text gemailt... ich könnte explodieren!


RE: Für Jamba-Abo bezahlen ohne es abgeschlossen zu haben?? - planetmaker - 09.03.2012 12:10

(09.03.2012 11:53)Bernhard schrieb:  
(09.03.2012 10:27)planetmaker schrieb:  Da hilft nur: Abbuchung stornieren, Abbuchungserlaubnis widerrufen und nur den unstrittigen Betrag überweisen. Dann muß die Gegenseite beweisen, dass sie ein Anspruch auf Dein Geld hat.

Du solltest Dir dann aber sicher sein, dass sie es wirklich nicht hat.

Das darf man leider auf keinen Fall Traurig
Sonst passiert genau das was MB schreibt!

Die SIM war 100% seit mindestens 3 Monaten in keinem Handy o. ä.!
Doch, das darf man und das ist Dein gutes Recht. Umstrittene, nicht rechtskräftige Forderungen dürfen auch nicht bei der Schufa eingetragen werden.

Recht haben und Recht bekommen sind allerdings zwei paar Schuhe und längst nicht alle Firmen halten sich daran, wann sie Schufa-Einträge o.ä. vornehmen können / dürfen. Darum ja "genau wissen, dass man im Recht ist". Dazu gehört das von Michael genannte Lesen des Kleingedruckten. Nicht alles, was ungerecht und frech ist, ist unzulässig.

Gruß,
pm


RE: Für Jamba-Abo bezahlen ohne es abgeschlossen zu haben?? - Bernhard - 09.03.2012 12:44

Nichts ist schwerer als einen Schufa-Eintrag loszuwerden Zwinkern

Talkline meint nach wie vor sie seien im Recht mich zu belasten. (Und würden deshalb bestimmt weitere Maßnahmen ergreifen)
Habe nicht übel Lust das hier alles öffentlich zu machen!
Jüngste Mail: "... sie können das Abo ja auch im Internet unter Angabe ihrer Mobilfunknummer abschließen..." klar, kann ich, muss es aber danach mit MEINEM Handy per SMS bestätigen. Von der fraglichen SIM sind seit 5 Monaten weder Telefonate noch SMS/MMS getätigt worden Traurig

Habe eben einen Link zur Schlichtungsstelle der Bundesnetzagentur gefunden, dort den Fall geschildert. Habe mit Schlichtungsstellen bisher nur gute Erfahrungen gemacht.


Ach ja, eben kam die neue Rg von Talkline .... €19,96 für Jamba/Jester ....


Kann nur allen dringend empfehlen, zu prüfen, ob die eigenen Verträge gegen solche Abos geschützt werden können. Viele Anbieter bieten solche Optionen (Drittanbietersperre o. s. ä.) an!


RE: Für Jamba-Abo bezahlen ohne es abgeschlossen zu haben?? - mb - 09.03.2012 12:52

planetmaker schrieb:Umstrittene, nicht rechtskräftige Forderungen dürfen auch nicht bei der Schufa eingetragen werden.

Es reicht eine zweimalige Mahnung bzw eine fristlose Kündigung seitens des Anbieters: s. BDSG § 28a Datenübermittlung an Auskunfteien.

Gruß
Michael


RE: Für Jamba-Abo bezahlen ohne es abgeschlossen zu haben?? - Bernhard - 09.03.2012 14:18

Ich fasse es nicht .... Post von Jamba zu Hause!
Widersprechen kann ich nicht, die frist ist abgelaufen, aber sie berücksichtigen meine Kündigung zum 05.03.2012.

Der Vertrag sei am 16.06.2011 abgeschlossen worden!!! Vor über einem halbe Jahr!!! Und jetzt wird geliefert!!!
Da soll man noch irgend etwas nachweisen können?

Tja, auf den €19,96 werde ich wohl sitzen bleiben... es sei den die Bundesnetzagentur erreicht noch was für mich.

Danke für die Tipps und Links! Wichtig ist in so einem Fall wohl wirklich der sofortige Einspruch/Widerspruch!


RE: Für Jamba-Abo bezahlen ohne es abgeschlossen zu haben?? - Gleisdreieck - 09.03.2012 17:49

Wenn Du tatsächlich kein Abo abgeshclossen hast, empfehle ich in diesem Fallm eine Strafanzeige wegen Betruges


RE: Für Jamba-Abo bezahlen ohne es abgeschlossen zu haben?? - Bernhard - 10.03.2012 17:03

(09.03.2012 14:18)Bernhard schrieb:  Der Vertrag sei am 16.06.2011 abgeschlossen worden!!!
Wie will man Anfang März 2012 das nachvollziehen?
Mal sehen was die Schlichtungsstelle der Bundesnetzagentur dazu sagt.


RE: Für Jamba-Abo bezahlen ohne es abgeschlossen zu haben?? - Sallarsahr - 10.03.2012 17:57

Jamba wartet 6 Monate vor dem Kassieren? Da warte ich nichtmal mehr die Antwort der Schlichtungsstelle! Da gehts direkt zur Polizei!


RE: Für Jamba-Abo bezahlen ohne es abgeschlossen zu haben?? - Bernhard - 11.03.2012 08:41

Kann man so auch nicht sagen. Laut Rechtsanwalt hat ein Dienstleister bis zu 2 Jahre Zeit für eine erbrachte Leistung zu kassieren.

Mein Problem jetzt:
-im fraglichen Zeitraum war die SIM im Einsatz
-es gab jede Menge SMS
-es gab Datenverkehr
-ich kann auf die SMS usw. nicht mehr zugreifen, da das Handy verkauft ist ....


RE: Für Jamba-Abo bezahlen ohne es abgeschlossen zu haben?? - Kirsche - 11.03.2012 11:18

Wie alt ist denn dein Sohn?
Hat ausschließlich er das Handy benutzt?
Wenn er nämlich minderjährig (nicht geschäftsfähig) ist, dann sind alle Abo's die er auch abgeschlossen haben könnte, ohnehin nichtig.


RE: Für Jamba-Abo bezahlen ohne es abgeschlossen zu haben?? - Bernhard - 11.03.2012 13:50

@Kirsche: um das durchzusetzten muss ich aber wohl vor Gericht!
Und genau das ist die Jamba-Geschäftsidee! Die Leute um so kleine Beträge prellen, dass es sich für den Einzelnen nicht lohnt. Man müsste tatsächlich versuchen, über z. B. die Verbraucherzentralen eine Sammelklage einzureichen.


RE: Für Jamba-Abo bezahlen ohne es abgeschlossen zu haben?? - DanielNHG - 11.03.2012 16:34

Haste denn keene Rechtsschutzversicherung ? Frage


RE: Für Jamba-Abo bezahlen ohne es abgeschlossen zu haben?? - Bernhard - 12.03.2012 08:53

Es geht ja nicht nur um meine 20 Euro. Wichtig wäre es solchen Banden dieses betrügerische Handeln komplett zu verbieten. Schaut Euch mal (vorsichtig) auf den Jamba-Seiten um .... da wird für EIN Produkt geworben, kaufen tut man IMMER ein Abo!
Vorsätzlicher Betrug, in meinen Augen. *)

Hauptanliegen meinerseits, warum ich das alles hier gepostet habe, war ja neben evt. Ratschlägen vor allem den diversen Suchlisten der Internetsuchmaschinen einen weiteren Beitrag zu den miesen Machenschaften dieser Abofallenvertreter hinzu zu fügen!


*) Und traurig dass sich "renomierte" Telefongesellschaften dazu hergeben, für solche miesen Abzocker das Inkasso zu übernehmen.

Talkline schrieb:".....Wir übernehmen lediglich die Bereitstellung des technischen
Zugangs und im Auftrag des Fremdanbieters das Inkasso gegenüber dem Kunden. Dieses Vorgehen ist rechtskräftig
und wird von der Bundesnetzagentur unterstützt.

Die hier in Rede stehenden Gebühren haben wir bereits an den Drittanbieter überwiesen. Insofern sind wir berechtigt,
diese Ihnen gegenüber geltend zu machen und einzufordern. ..."

Wer wissentlich Betrüger unterstütz.... könnte evt. selber dazu gehören.....

So, und nun höre ich auf, bevor mich oder den Admin jemand wegen Verleumdung an anzeigt Zwinkern


RE: Für Jamba-Abo bezahlen ohne es abgeschlossen zu haben?? - Greifax - 12.03.2012 09:22

Es tut sich was gegen Abzocke und Abofallen im Netz ...

http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/077/1707745.pdf


RE: Für Jamba-Abo bezahlen ohne es abgeschlossen zu haben?? - jankru - 12.03.2012 14:25

Ich empfehle dir zwei Dinge: Entweder: Zahlen. Oder und natürlich richtiger: Wende dich an die Verbraucherberatung und box dich da mit einem Anwalt (den stellen die dir) durch, weil ohne hast du keine Chance.