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Mit Gülle über die Schiene - Druckversion

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- Bernhard - 14.07.2005 13:09

dan sagt doch mal wo geschrieben steht mit welchem Brennstoff ein Auto angetrieben werden muß.

In meinem Führerschein steht Verbrennungsmotor!

Gas ist auch kein Benzin (und Diesel ist auch weit davon entfernt). Un was ist Biodiesel? Ungenießbar gemachtes Salatöl, oder?



Zitat: www.Biodiesel.de
Wo liegen die Unterschiede zwischen Biodiesel und Pflanzenöl?

Pflanzenöle bestehen aus Triglyceriden, d. h. Fettsäuren, die jeweils zu dritt an Glycerin gebunden sind. Dieser Aufbau hat zur Folge, dass Pflanzenöle und –fette bei normalen Temperaturen zähflüssig bis fest sind, also eine viel höhere Viskosität besitzen als die Kraftstoffe, für die ein Dieselmotor ausgelegt ist. Pflanzenöle verhalten sich beim Einspritzvorgang anders, und auch die Verbrennung läuft weniger sauber ab. Diese Nachteile lassen sich auch durch motorische Eingriffe – wie Vorwärmung des Rapsöls –
nicht vollständig kompensieren.
Moderner Motor für Diesel/Biodiesel

Biodiesel ist ein genormter Kraftstoff, der heute schon in fast allen Nutzfahrzeugen problemlos eingesetzt werden kann. Der Ersatz des Glycerins durch Methanol führt zu einer Verringerung der Viskosität und passt damit den Kraftstoff dem Motor an, so dass freigegebende Fahrzeuge ohne Probleme mit Biodiesel betrieben werden können.



- AnD - 14.07.2005 13:15

hab bei autoblöd-online mal nach geschaut ., hab mich geirrt.
Dennoch, was hat der Führerschein mit dem Fahren von "alternativen" Brennstoffen zu tun? Wenn es so wäre, könnte man ja dann doch mit Heizöl fahren! Darf man aber nicht.

aber zum thema Autofahren mit Salatöl gibt es haufenweise Seiten im I.Net.

Gruß AnD


- Bernhard - 14.07.2005 14:00

Dein Führerschein beschränkt Dich auf Verbrennungsmotoren!

Das hat nichts mit evt. Steuern auf Benzin zu tun! Und m.W. gibt es kein Gesetz das das Fahren mit als Krafstoff besteuerten Flüssigkeiten vorschreibt!


- AnD - 14.07.2005 15:27

jaja, ist mir schon klar, doch was hat das hier mit dem Thema zu tun? Du hast es anführt, als ich, fälschlicherweise meinte, lt. Autoblöd sei das fahren mit Salatöl eine juristischen Grauzone .

Gruß AnD

EDIT: Ich kann keinen Hinweis in meiner Faherlaubnis erkennen, der mich befähigt ausschließlich Verbrennungsfhz. zu führen! (rosa Lappen)
Zitat:3: alle KFZ, die nicht zu einer der anderen Klassenb gehören!

Könnte also auch eFhz oder Dampfgetrieben Straßenfkz. fahren .


- Bernhard - 14.07.2005 19:25

in der grauen Pappe stand es mal drin.
jetzt müsste man den Text des Gesetztes lesen, aber wofür. Streiwert 1 flasche Salatöl von Lidl großes Grinsen


- pETe! - 14.07.2005 20:30

Natürlich ist es vorgeschreiben das man nur besteuerte Kraftstoffe fahren darf.

Diu darfst dir ja auch net deinen Schnaps im Keller brennen, weil es kein Gestz gibt was es vorschreibt nur besteuerte Geträne zu dir zu nehmen.


Vergiss es es ist illegal


- Bernhard - 15.07.2005 06:24

Zitat:Original von pETe!
Natürlich ist es vorgeschreiben das man nur besteuerte Kraftstoffe fahren darf.
Wo steht das?

Zitat:Original von pETe!
Diu darfst dir ja auch net deinen Schnaps im Keller brennen, weil es kein Gestz gibt was es vorschreibt nur besteuerte Geträne zu dir zu nehmen.


Vergiss es es ist illegal
Quatsch! Es ist verboten Schnaps zu brennen, Du brauchst dafür ne Lizenz!


Mein Vater hat übrigens in seiner grauen Pappe von 1956 stehen: .darf KFz mit Verbrennungsmotor führen.

ich meine daß es in meiner grauen Pappe von 1980 auch drin stand. hab sie leider nicht mehr.
habe jetzt die Karte.


Zitat: Führerschein
.Kleinkrafträder (Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 50 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³, die bis zum 31. Dezember 2001 erstmals in den Verkehr gekommen sind),.
beim KFz steht sowas nicht, aber bei Quads z.B auch wieder.


und nach dem Gesetz wegen des angeblich Vorgeschriebenen Kraftstoffes suche ich weiter.


- pETe! - 15.07.2005 23:29

Der auszug da oben ist nicht von Quads sondern von zweispurigen Kleinkrafrädern.

Lies das mal, da sthet mehrfach das Kraftstoffe zum verheizen ect. einer Steuerpflicht unterliegen.

Ich warte iegendlcih darauf das Michael langsam mla was sagt der hat nähmlich irgendwie bvei solchen Themen immer ein wenig Ahnung.

http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/min_stg_1993/index.html


- Bernhard - 16.07.2005 08:06

Das es eine Mineralölsteuer gibt ist das eine.
Ob ein KFz-Halter verpflichtet ist das versteuerte Zeug zu tanken ist was anderes.

Was ist z.B. mit den leuten die in Polen oder Holland tanken? Die zahlen ja auch keine Steuern dafür (jedenfalls nicht in D) und jetzt sag nicht das ließe sich nicht nachweisen, das geht alles.

Tja, vlt. kann Michael sich ja mal dazu räuspern wenn er was weiß


- Kirsche - 16.07.2005 08:49

Nur mit Heizöl fahren ist illegal, egal wo es getankt wurde. Und das wird ja rot gefärbt damit es als solches auch zu erkennen ist.


- pETe! - 16.07.2005 11:20

Nein, aber wenn in dem Mineralölsteuergesetzt steht das die Mineralölsteuer auf alle Benzine und Bestimmte Fette fällig wird wenn sie zum verheizen oder antreiben eines Fahrzeuges gedacht sind, fällig wird wirst du diese Steuer wohl umgehen wenn du einen nicht Besteuerten Stoff für die o.g. Zwecke nutzt.


- Bernhard - 16.07.2005 11:27

sach ma pETe!, du kennst die Tabaksteuer?

wenn Du nun meinst Du müsstes im Vorgarten deines Hauses mal den Rasen mähen, und die Reste trocknen und zu ner Zigarette drehen. ist das rauchen dieser Kippe dann ungesetztlich weil Du keine Tabaksteuer abdrückst?


- pETe! - 16.07.2005 19:52

Das wäre Rasen und kein Tabak, welcher aufgrund bestimmter Inhalstoffe besteuert wird.

Schonmal was von Apfeltabak gehört?
ist mwn auch nur halblegal.


- Bernhard - 16.07.2005 20:03

und Salatöl ist Salatöl. großes Grinsen


für mich ist das Thema jetzt erledigt!

CU


- AnD - 17.07.2005 06:55

@Bernhard
Zitat:Was ist z.B. mit den leuten die in Polen oder Holland tanken? Die zahlen ja auch keine Steuern dafür (jedenfalls nicht in D) und jetzt sag nicht das ließe sich nicht nachweisen, das geht alles.


Na dann versuch dochmal mehrere Kanister mit Treibstoff nach D einzuführen, falls dich der Zoll kontrolliert, ist nicht nur eine Anzeige wegen unzulässigen Gefahrenguttransportes fällig .
Tanken kann man sehrwohl im Ausland, aber nur um deine Fahrt fortzusetzen, wobei ein 5-Literkanister zus. noch zulässig ist .
Es ist so ähnlich wie der Kippenverkauf auf den Ostseefähren: 1 Schachtel pro Person ., sonst erhebt wiederum der Zoll sein Veto .

Gruß AnD


- Locke - 22.07.2005 12:45

Was hab ich da nur wieder losgetreten. Augenrollen

Es ist doch egal ob es legal ist oder nicht.

Wie soll mans nachweisen.

Soll da etwa ein Polizist kommen und eine Probe aus meinem Tank nehmen?

Diese wird dann ins Labor geschickt und es wird geprüft ob sich auch andere Flüssigkeiten in meinem Tank befinden als Benzin.

Ehrlich mal das interessiert keine Sau.

Man sollte nur nciht anner Tanke das Salatöl ins Auto schütten.

Ich würde sowieso nur mixen.

Dazu bräuchte ich bloß ein Auto. (bzw. das Geld für ein Auto)

Es gibt auch Imbissbesitzer die sich ihr Fritenfett innen Tank schütten.

Gut wers bracuht.

Ich werde, vorrausgesetzt ich habe genügend Geld,
in ein paar Jahren ein Auto von einem Verwanten übernehmen und das dann mit nem Erdgastank für 3500-4000€ ausstatten lassen.


Und was das Thema Kippen angeht hab ich ne ganz einfache Lösung.

Gar nicht erst anfangen. großes Grinsen

Da kann man ne ganze Menge Geld sparen.

Obwohl- Raucher brauchen sich ja keine Gedanken über ihre Rente machen.

Sie sterben ja vorher. Zunge


- AnD - 24.07.2005 07:47

ich bin schon seit Jahren eib Nichtmehrraucher .

Gruß AnD


- Kirsche - 24.07.2005 08:35

Sehr löblich Lächeln


- Bernhard - 24.07.2005 09:15

ich rauche (nicht mehr)
ich fahre mit öffentlichen Verkehrsmitteln zur Arbeit
















und ansonsten bin ich auch sehr spießig großes Grinsen


- Kirsche - 24.07.2005 09:24

Na Bernhard, vielleicht sieht man sich mal wenn ich S7 fahre.