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RE: DER GLÄSERNE MENSCH - mb - 13.12.2011 20:33

Fenris schrieb:In Deutschland ist es doch absolut unvorstellbar, dass der Staat seinen Bürgern den freien Zugang zum Internet verwehren will. [...] Augenrollen

"Absolut unvorstellbar" klingt eigentlich genau so schön wie "alternativlos."

Gruß
Michael


RE: DER GLÄSERNE MENSCH - Eddi - 13.12.2011 22:07

"Niemand hat die Absicht, eine Firewall zu errichten."


RE: DER GLÄSERNE MENSCH - mb - 13.12.2011 22:57

Eddi schrieb:"Niemand hat die Absicht, eine Firewall zu errichten."

"Firewall"?

"BGP off" Cool

Gruß
Michael


RE: DER GLÄSERNE MENSCH - Eddi - 13.12.2011 23:19

Mal zurück zum Thema, natürlich mußte sowas jetzt kommen... Man macht doch nicht so eine durchkomponierte Inszenierung eines Comebacks, ohne ein Amt in der Hinterhand zu haben.


RE: DER GLÄSERNE MENSCH - mb - 13.12.2011 23:52

Eddi schrieb:Mal zurück zum Thema, natürlich mußte sowas jetzt kommen... Man macht doch nicht so eine durchkomponierte Inszenierung eines Comebacks, ohne ein Amt in der Hinterhand zu haben.

http://frank.geekheim.de/?p=1966 ...

Gruß
Michael


RE: DER GLÄSERNE MENSCH - Sven - 14.12.2011 05:23

(13.12.2011 23:52)mb schrieb:  http://frank.geekheim.de/?p=1966 ...

Interessant, interessant!
Allerdings kann ich mir nicht recht vorstellen, wie ihm ein innerparteilicher Putsch gelingen sollte. Hat er dafür nicht auf absehbare Zeit zu wenig Rückhalt in den C-Parteien? Eine gänzliche Neugründung (die in dem neulichen Interview ja schon anklang), scheint wahrscheinlicher.


RE: DER GLÄSERNE MENSCH - Bernhard - 14.12.2011 08:34

(14.12.2011 05:23)Sven schrieb:  ......? Eine gänzliche Neugründung (die in dem neulichen Interview ja schon anklang), scheint wahrscheinlicher.

Das Parteiprogramm kann er dann ja nicht mal abschreiben, müsste ja was Neues sein. Aber vlt. hilft "copy/paste" aus diversen Parteiprogrammen Kicher


RE: DER GLÄSERNE MENSCH - Timmaexx - 14.12.2011 18:16

== ACTA passiert den Rat der EU ==

Putain de merde!


RE: DER GLÄSERNE MENSCH - mb - 16.12.2011 09:54

Und die ÖR betreiben natürlicherweise eine Kampagne pro-VDS:
http://www.daten-speicherung.de/index.php/ard-politkampagne-fur-vorratsdatenspeicherung/

Gruß
Michael


RE: DER GLÄSERNE MENSCH - Bernhard - 23.02.2012 15:21

Funketiketten an Kleidung: Auf Schritt und Tritt verfolgt.....

klick


RE: DER GLÄSERNE MENSCH - Yoshi - 23.02.2012 16:29

Hab ich neulich schon mal gelesen...

Manche Firmen schreiben an die Etiketten dran, dass man sie abschneiden soll, ander "verbieten" es sogar freches Grinsen


RE: DER GLÄSERNE MENSCH - Gleisdreieck - 23.02.2012 18:09

Meine Schwägerin arbeitet bei C&A und erzählte mir neulich, daß viele trotz Aufforderung die Etiketten zuhause nicht entfernen. Sie merken das, wenn im Laden die Diebstahlsicherung wieder anschlägt.


RE: DER GLÄSERNE MENSCH - Bernhard - 23.02.2012 20:32

Meiner Meinung nach wäre es Aufgabe der VerkäuferInnen/KassiererInnen das Etikett zu entfernen!
Nach dem Bezahlen der Ware gehört ein Diebstahlschutz entfernt!


RE: DER GLÄSERNE MENSCH - mb - 24.02.2012 12:10

Hier mal wieder was zur aktuell bestehenden "VDS": http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rs20120124_1bvr129905.html (Urteil v. 24.1.2012).

Gruß
Michael


RE: DER GLÄSERNE MENSCH - Gleisdreieck - 24.02.2012 17:29

Viele Kunden wollen das Etiketten dran lassen, bie sie (Mann, Kinder, Oma) zuhause das Kleidungsstück probiert haben

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Dieser Beitrag wurde automatisch angehängt, weil in kurzer Zeit zwei Beiträge von der selben Person geschrieben wurden:
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[zitat]
§ 113 Absatz 1 Satz 2 des Telekommunikationsgesetzes vom 22. Juni 2004 (Bundesgesetzblatt I Seite 1190) ist mit Artikel 2 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 1 Absatz 1 des Grundgesetzes unvereinbar.
[/zitat]

22.06.2004, wer stellte damals die Regierung, ah ja natürlich ROT-GRÜN.


RE: DER GLÄSERNE MENSCH - Eddi - 24.02.2012 20:58

(24.02.2012 17:29)Gleisdreieck schrieb:  wer stellte damals die Regierung?
... Als ob das jemals einen unterschied gemacht hätte...


RE: DER GLÄSERNE MENSCH - mb - 24.02.2012 22:53

Wie üblich, viel Lärm um Nichts.

Morgenpest schrieb:Telekommunikationsgesetz
Richter erklären Datenabfrage für verfassungswidrig

Das Bundesverfassungsgericht schränkt die Rechte von Polizei und Geheimdiensten deutlich ein: Die bisherige Regelung zur Speicherung und Weitergabe von Passwörtern und PINs, aber auch zur Abfrage der Identität von Internetnutzern ist verfassungswidrig.

[...]

Die Richter des Ersten Senats erklärten eine Regelung für verfassungswidrig, die Polizei und Nachrichtendiensten den Zugriff auf Passwörter und PIN-Codes ermöglicht – etwa um ein beschlagnahmtes Mobiltelefon auszulesen oder gespeicherte Dateien zu durchsuchen. Die Regelung widerspreche dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, weil sie den Zugriff auf die Codes unabhängig davon erlaubt, ob eine Nutzung der Daten durch die Behörde erlaubt sei.

Auch die Ermittlung der Identität von Internetnutzern wird den Ermittlungsbehörden erschwert. Die Richter erklärten die Erteilung von Auskünften über den Inhaber einer sogenannten dynamischen IP-Adresse nach der bisherigen Regelung für unzulässig. Normalerweise surfen vor allem Privatnutzer mit einer solchen Adresse im Internet. Im Internet ist jedes vernetzte Gerät, egal ob PC, iPad oder Smartphone, über die IP-Adresse erreichbar. Ähnlich wie bei einer Postanschrift können Daten damit ihren Empfänger finden.

Allerdings kann damit auch die Identität des Empfängers festgestellt werden. Während bei Fimennetzwerken oder Behörden die Computer meist feste Adressen haben, werden beim privaten Zugang diese IP-Adressen üblicherweise bei jeder Einwahl vom Internetanbieter neu vergeben. Wollen Ermittler wissen, wer sich hinter einer solchen dynamischen Adresse versteckt, müssten sie bei dem Anbieter anfragen. Dies soll nun eingeschränkt werden.

[...]

http://www.morgenpost.de/politik/article1911906/Richter-erklaeren-Datenabfrage-fuer-verfassungswidrig.html

So gut wie alle Mainstream-Medien beschränken sich heute auf ähnliche Schlagzeilen wie "Richter erklären Datenabfrage für verfassungswidrig" und wecken damit falsche Hoffnungen.

Die haben weder das Urteil gelesen noch besitzen sie das erforderliche technische Mindestverständnis um Relevanz und Bedeutung ihres eigenen Geschreibsels zu erfassen (s.o. den Unterschied von statischer und dynamisher IP bzgl der "Ermittlung der Identität von Internetnutzern").


Im Kern geht es darum dass §§111, 112 und 113 TKG gewissermassen eine Grauzone darstellen, indem nicht definiert ist welchen Behörden warum auf welche Daten in automatisierter Weise Zugriff gegeben wird.

Und das hat mittlerweile in erheblichem Masse zur zu erwartenden Selbstbedienung geführt:

Lt Auskunft der Bundesregierung hätten Ende 2009 rund 1000 (!) bei der Bundesnetzagentur registrierte Behörden bei 120 TK-Unternehmen Daten abrufen können, und im Jahr 2008 führten 4,2 Mio Ersuchen von Sicherheitsbehörden zu 26,6 Mio (!) Abfragen.

Eine "unzulässige Vorratsdatenspeicherung" sieht die Bundesregierung durch §111 TKG aber nicht etabliert, da hier für den Verwendungszweck der Daten ausdrücklich die öffentliche Sicherheit in Bezug genommen werde. Cool

Überhaupt stellten die Eingriffe (auch auf PINs und PUKs) nur eine geringe Intensität dar, daher sei auch die Rechtmässigkeit der "Heimlichkeit der Abfrage"[*] begründet, sowie die Datennutzung bei der Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten gerechtfertigt.

[*] §112 Abs. 1 Satz 2 TKG bestimmt dass "Der Verpflichtete [das TK-Untermehmen] hat durch technische und organisatorische Maßnahmen sicherzustellen, dass ihm Abrufe [durch die Bundesnetzagentur] nicht zur Kenntnis gelangen können."

Soweit also der hinlänglich bekannte Standpunkt der Bundesregierung.


Das BVerfG hat scih nun lediglich formal an den Unterschieden zwischen statischer und dynamischer IP abgearbeitet, im übrigen aber die Beschwerde zurückgewiesen.

Da ein Auskunftsersuchen das eine Zuordnung dynamischer IP-Adressen zu ihren Anschlussinhabern betrifft auch immer (seitens des TK-Unternehmens) einen Zugriff auf Verkehrsdaten darstellt (eigentlich nur eine technische Absonderlichkeit), erkennt das BVerfG hier eine Beeinträchtigung von Art. 10 Abs. 1 GG durch §113 Abs 1 TKG.

Es muss also lediglich "nachgebessert" werden.

Zur "echten" VDS hingegen führt das BVerfG wiederum aus, dass Art 1 Abs 1 GG nicht jede vorsorgliche Erhebung und Speicherung von Daten überhaupt verbiete, sondern für solche vorsorglichen Datensammlungen lediglich besondere Begründungsanforderungen vorsieht, und lediglich die Speicherung von personenbezogenen Daten auf Vorrat zu unbestimmten und noch nicht bestimmbaren Zwecken verboten sei.

Was natürlich leicht geändert werden kann, mit ein paar Zeilen Text in der nächsten Novelle.

Auch interessant die wiederholte Aussage dass EU-Recht vor GG geht ("Allerdings überprüft das Bundesverfassungsgericht innerstaatliche Vorschriften, die zwingende Vorgaben des Unionsrechts in deutsches Recht umsetzen, grundsätzlich nicht am Maßstab der Grundrechte des Grundgesetzes; hiergegen gerichtete Verfassungsbeschwerden sind in der Regel unzulässig").

Morgenpest schrieb:Gegen die bisherigen Bestimmungen hatten Patrick Breyer von der Piratenpartei in Schleswig-Holstein und Jonas Breyer aus Frankfurt/Main bereits 2004 Beschwerde eingelegt. Patrick Breyer nannte das Urteil "einen großen Erfolg".

"Ein grosser Erfolg"? Wohl kaum.

Gruß
Michael


RE: DER GLÄSERNE MENSCH - mb - 19.02.2013 12:25

(13.12.2011 22:07)Eddi schrieb:  "Niemand hat die Absicht, eine Firewall zu errichten."

Nachdem bereits in Italien seit Dezember 2011 ein Verbot von Bargeldgeschäften über 1000 Euro gilt, sowie seit April 2012 in Spanien für Geschäfte über 2500 Euro, soll nun in Frankreich die schon bereits installierte Schwelle von bisher 3000 Euro auf 1000 Euro herabgesetzt werden:

Nicht über 1.000 Euro

Wie gesagt: "Niemand hat die Absicht die Bürger totalitär zu überwachen!" Dafür muss jedes noch so schwachsinnige "Argument" herhalten.

Gruß
Michael


RE: DER GLÄSERNE MENSCH - Eddi - 19.02.2013 12:32

Die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) fordert übrigens mal wieder die Vorratsdatenspeicherung. Diesmal, weil sich die Rockerbanden bekriegen. Klar, und jeder Bürger ist automatisch verdächtig, einer Rockerbande anzugehören, oder wie?


RE: DER GLÄSERNE MENSCH - mb - 19.02.2013 13:11

Eddi schrieb:[...] jeder Bürger ist automatisch verdächtig, einer Rockerbande anzugehören, oder wie?

Klar, der könnte ja jemanden kennen ...

Aber die millionenfache polizeiliche Ausspähung von Handydaten ist bekanntermassen auch ohne VDS möglich und völlig straffrei.


Nochmal zurück zur Überwachung bzw Restriktion von Bargeld:

http://de.wikipedia.org/wiki/Reichsfluchtsteuer
http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,1518,766167,00.html (Wirtschaftsverband erwartet Bitcoin-Verbot)

Abgesehen vom "Überwachungsaspekt" hätte die Eindämmung/Abschaffung von Bargeld auch eine vom Laien kaum verstehbare grundlegende Auswirkung auf das gesamte Geldsystem, denn Kontoguthaben bei Geschäftsbanken stellen ja lediglich eine *Forderung* dar, das derzeitig im Umlauf befindliche Bargeld aber nicht (zumindest nicht direkt).

Der Trend geht jedenfalls klar zur "bargeldlosen Gesellschaft", insbesondere vor dem Hintergrund einer immer besseren Verfügbarkeit computergestützter Auswertemethoden.

Gruß
Michael