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- Puffer_MBO - 03.11.2005 08:46 Zitat:Original von Bernhard wieso kommt mir diese Situation so bekannt vor ? Und was die Brücke angeht. Wozu dient denn die Planungsbehörtde ? Ist es denn normal, dass man erst sanieren muss, um festzustellen, dass die Brücke hinüber ist ? Sowas erkennt man doch schon vorher. Wie ihr merkt, bin ich wieder im Lande, leider nur noch bis DEZ. denn ist vorerst vorbei mit DSL, und ständig on sein. Doch bis dahin nerve ich Euch noch mit paar Beiträge von mir. Und da Bernie so wert auf Brücken legt. Bitte schön : Lübeck-Travemünde. Inmitten des zur Hansestadt Lübeck gehörenden Ostseebades Travemünde liegt der Godewindpark, eine sehr beliebte, aber etwas heruntergekommene Kuranlage. Für insgesamt 1,3 Mio. DM wurde diese durch die Kurbetriebe im Herbst 2000 neu gestaltet. Größter Einzelposten war die Schmetterlingsbrücke, eine für einen Design-Preis nominierte Fußgängerbrücke, die für 98.500 DM einen Wasserlauf überspannt. Über Schönheit kann man geteilter Meinung sein, über Funktionalität nicht: Zwar erlaubt das hohe Brückenprofil Schlittschuhläufern im Winter ein Passieren ohne den Kopf einzuziehen, dafür sind die Brückenrampen aber mit neun Prozent Steigung für Rollstuhlfahrer und Gehbehinderte zu steil. Der verantwortliche Architekt sah sich gezwungen, Warnschilder anzubringen: Für Rollstuhlfahrer ungeeignet. Da in dem Posten für die Umgestaltung des Parks noch ein Haushaltsrest von 140.000 DM zur Verfügung stand, entschloss sich die Kurverwaltung im Sommer 2001, die Brücke umgestalten zu lassen. Das wird nicht die Welt kosten, so der Kurdirektor, ohne jedoch bereits konkrete Angebote zu haben. Gestritten wird jetzt, ob die Kurverwaltung den Architekten oder den niederländischen Brückenhersteller in Regress nehmen kann. Für öffentliche Brücken mit Verkehrsfunktion ist in Deutschland die maximale Steigung auf sechs Prozent beschränkt. Für den Architekten handelt es sich aber um eine Soda-Brücke, das heißt um ein optisches Gestaltungsmittel, das ohne Verkehrsfunktion einfach nur so dasteht. Erschwerend für mögliche Schadenersatzansprüche ist sicher auch, dass die Kurverwaltung die Baupläne vor Errichtung der Brücke kannte. Der Steuerzahler weiß, wie dieser Fall ausgeht: Er wird doppelt zur Kasse gebeten.
- Puffer_MBO - 10.11.2005 17:23 Hier mal was Lustiges ! :Aber lest selber |