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Züge Koppeln - Takato - 13.05.2004 18:57 Also ich finds toll, wenn man Züge koppeln und wieder entkoppeln kann. Sprich von A nach B fährt der ICE Berlin mit dem ICE München zusammen und bei B werden die dann nach C und E einzeln weiterfahren ![]() genauso, wenn man einen Zug in ein Depot schicken kann, wo er dann eine Lok mehr oder weniger bekommt, da eine schwierigere strecke vorliegt oder passiert wurde und nicht immer mit allen Loks fahren muss ![]() - pETe! - 13.05.2004 22:42 Und D ist gesperrt weil dort ein Kastor-Transport ist ^^ Ne wäre wirklich toll ![]() - Kirsche - 14.05.2004 05:27 ich würd mich schon freuen wenn man den ICE 3 koppeln könnte und der endlich 7 wagen lang ist anstatt 8. - Takato - 14.05.2004 11:10 oder dass man halt wagongs auf strecken wo weniger los is abkoppeln kann ![]() - AnD - 14.05.2004 16:35 Au ja, ein schönen Güterbahnhof basteln, das wärs . Gruß AnD - Bernhard - 14.05.2004 20:19 mit Eselsrücken (Abrollberg.) ![]() - Kirsche - 14.05.2004 21:12 abstoßen oder ablaufen lassen ist bei personenwagen verboten. - Takato - 14.05.2004 21:31 wer redet denn ausschließlig von personen wagen? ^^ - Kirsche - 15.05.2004 00:56 du, im ersten post ![]() - Takato - 15.05.2004 09:02 Steht da irgentwo: Ich fände es toll, wenn NUR Personenzüge gekoppelt werden können? ![]() Ich mein das war doch nurn beispiel, das gleiche kann man ya auch im güterverkehr einbaun ^^ - Kirsche - 15.05.2004 15:32 jaja, jetz wieder rausreden ![]() - pETe! - 16.05.2004 15:13 Zitat:Original von Kirschewas heißt das? Personenwagen die besezt sind mit passagieren ohne lok auf gut glück den zug entgegenrollen zu lassen? - Takato - 16.05.2004 16:09 D.H. das Personenwagen halt nicht von nem Ablaufberg runtergelassen werden dürfen, da Personenwagen wohl irgentwelche Sicherheitsstandarts hat, die da beschädigt werden könnten. - Kirsche - 16.05.2004 18:35 personenwagen im allgemeinen, ob besetzt oder unbesetzt. guterwagen dürfen auch nicht alle abgerollt oder abgestoßen werden. - Gast - 23.05.2004 13:05 nur Wägen wo nicht zur Personenbeförderung, Gefahrguttransport, verbundene Wägen (diese neuen Railion wägen z.B.) und wägen mit wertvoller Fracht (z.B. Fahrzeugtransport) dürfen abgerollt werden und das auch nur wenn sie ein bestimmtes Gewicht nicht überschreiten. Sprich es dürfen nur Schüttgut, Paketwägen etc. den abrollberg hinunterfahren. |