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DB set? - Druckversion

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- Aloaman - 26.03.2005 12:28

Zitat:Original von Bernhard
Zustimmung!


@ Aloaman ich denke die DB hat weder auf die Farbgebung noch auf die Bezeichnungen ein Copyright. Und M. Blunck hat es auf alle Fälle für seine Arbeiten. Jeder der es nutzt bestätigt durch die Nutzung das Copyright.

Solltest Du hier dazu aufrufen ein Copyright zu verletzen, von wem auch immer, werden wir (die Moderatoren/Administratoren) Deine Beiträge entfernen!

Bernhard, reg dich mal ab. Ich habe hier versucht zu erklären, wie das Copyright funktioniert. In keinster Weiser habe ich jemanden dazu aufgerufen, dass Copyright der DB zu verletzten, geschweige das angebliche von MB. Wenn du das nicht unterscheiden kannst, dann solltest du dir das, was ich geschrieben habe, mal mit Sinn und Verstand durchlesen.

Und noch etwas: Fett schreiben wird in Chats und in Foren als Schreien interpretiert. Es dient lediglich bei einzelnen Worten zur Betonung, bei vollständig fett geschriebenen Texten jedoch als schreien. Als Moderator/Co-Admin geniesst du keine Sonderrechte, also höre auf, mich grundlos zu attackieren und anzuschreien, ich bin weder taub noch blind, ich kann deine Texte auch so lesen.


Geschreie - Kevin - 26.03.2005 14:26

Reg' du dich mal ab.
Dem Schreien sind immernoch die GROSSBUCHSTABEN vorbehalten Zwinkern))


- wagnbeu0 - 26.03.2005 18:01

Jetzt gibts hier gleich Krieg!


- Bernhard - 26.03.2005 19:28

nein, wieso?

Ist doch schön wenn Newbies mal Aufklärungsarbeit leisten. großes Grinsen
Früher hätte einem sowas ein Gast gesagt. Zwinkern


- pETe! - 27.03.2005 16:43

Bernis Thread leist sich wirklich nen bisn böse auch wenn es nicht so gemeint ist.


- Aloaman - 27.03.2005 20:17

Zitat:Original von pETe!
Bernis Thread leist sich wirklich nen bisn böse auch wenn es nicht so gemeint ist.

Schonmal einer der es versteht großes Grinsen


- Bernhard - 27.03.2005 20:53

Zitat:Original von Aloaman
Zitat:Original von pETe!
Bernis Thread leist sich wirklich nen bisn böse auch wenn es nicht so gemeint ist.

Schonmal einer der es versteht großes Grinsen

Du wolltest uns erklären wie ein Copyright funktioniert. Mit diesem Problem setzt sich die Comunity aúseinander seitem es den Patch gibt.
In Bezug auf die DB liegst Du völlig falsch!
In Bezug auf das DB-Set auch. Wer sagt den dass DB für Deutsche Bahn steht? Ich wüsste nicht das die Kombination der Buchstaben D +B irgendwo geschützt ist. Dann müsste dort nämlich jedesmal DB® stehen! großes Grinsen
Und die Formen der Loks. ich bitte Dich. Die Farbgebung evt. . aber bei dem Maßstab. großes Grinsen
Also, mach Dich doch nicht zum .


So wie Du Dich geäußert hast hatte es den Anschein dass Du der Meinung bist man brauche sich um die Meinung von M. Blunck was mit seinem Set gemacht werden darf und was nicht keinen Deut scheren. Damit liegst Du völlig daneben.
Jeder der das Set auf seinen rechner zieht erkennt die Bedingungen an. Wer das ignoriert und misachtet wird die Freeware-Szene über kurz oder lang vernichten.
Und ich glaube nicht dass sich noch irgendwer die Mühe machen würde Sets zu entwickeln wenn sie andere nach Gutdünken umstricken und verteilen .
Darum geht es! Was Du für Dich auf Deinem rechner machst interessiert uns/mich nicht die Bohne.
Solltest Du es aber öffentlich anbieten. ist das ein klarer Rechtsverstoß.

Was das fett schreiben angeht, bist Du der erste der mir sagt das das Schrfeien bedeutet, ich kenne das nur beim Schreiben in VERSALIEN! Zwinkern

Zitat:Original von Aloaman

Zitat:Original von pETe!
Bernis Thread leist sich wirklich nen bisn böse auch wenn es nicht so gemeint ist.
Schonmal einer der es versteht

Ich habe Dich lediglich darauf hingewiesen, dass wir hier darauf achten werden, dass Copyrights geachtet werden.
Und Du schreibst so schön dass auf MB's Seite nichts steht dass er die Erlaubnis der DB hat deren Züge abzumalen. hast Du auch alles andere gelesen?
Dann wüsstest Du worauf sich sein Copyright gründet.
Nämlich auf die Arbeit ein paar Sprites beizubringen wie sie sich in diesem Game zu verhalten haben um so ähnlich auszusehen wie ein paar Blechbüchsen die auf Deutschlands Schienen rollen .


- RK - 27.03.2005 21:23

eben, es ist ja nicht wirklich eine Kopie der DB-Fahrzeuge. Außerdem hatten wir es doch schon mal, dass es DB-Set und nicht Deutsche Bahn Set lautet. Die Büchsen im Spiel sind nur ein paar Pixel (und ein paar ist nicht untertrieben) die den DB-Fahrzeugen nur ähneln, und der Maßstab ist aufgrund der Begrenzungen falsch, sowie der Farben aufgrund der 8bit Palette.

BTW: Wie ist es denn mit Modellbahnen? Brauchen die Hersteller Rechte.


- killking - 27.03.2005 23:22

Zitat:orginal von RK
Außerdem hatten wir es doch schon mal, dass es DB-Set und nicht Deutsche Bahn Set lautet.

Habe ich behauptet.

Und wenn´s nicht Deutsche Bahn heißt was dann?

Dämliche Bewegungsmittel oder Desorientierte Bahnen? Zwinkern(Letzteres trifft bei Signalen oft zu).


- Shippy - 27.03.2005 23:36

Ich finde diese Diskussion wirklich sehr interressant! MB hat bestimmt sehr gute Arbeit geleistet, aber ein Copyright hat er rein rechtlich nicht. Also kann jeder daran rumändern und tun wie er möchte


- RK - 27.03.2005 23:50

Zitat:Original von killking
Zitat:orginal von RK
Außerdem hatten wir es doch schon mal, dass es DB-Set und nicht Deutsche Bahn Set lautet.

Habe ich behauptet.

Und wenn´s nicht Deutsche Bahn heißt was dann?

Dämliche Bewegungsmittel oder Desorientierte Bahnen? Zwinkern(Letzteres trifft bei Signalen oft zu).

Einfach DB-Set! Kannst es ja Deeh-Beeh-Sett ausprechen.
Oder Englisch: Dieh-Bieh-Sätt großes Grinsen


Copyright/Urheberrecht - Kevin - 28.03.2005 00:00

Zitat:Original von Shippy
MB hat bestimmt sehr gute Arbeit geleistet, aber ein Copyright hat er rein rechtlich nicht. Also kann jeder daran rumändern und tun wie er möchte

Ein Copyright hat - meines Wissens nach - niemand in Deutschland. Soweit ich weiß ist das eine engl./amerik. Erfindung die gerade im Web fälschlicherweise gern verwendet wird (z.B. auf Fotos - ich mach's ja selbst).

Aber das Foto beispielsweise ist urheberrechtlich geschützt - und das müsste eigentlich auch beim DB-Set zutreffen.

Ist hier nicht irgendwo ein Rechtsanwalt oder zumindest Jura-Student der Klarheit bringen könnte?


- pETe! - 28.03.2005 01:04

Zitat:Kombination der Buchstaben D +B irgendwo geschützt ist. Dann müsste dort nämlich jedesmal DB® stehen!
Wurde schon vor lägerer Zeit abgeschafft.
Wenn kein ® da steht kann man nciht davon ausgehen das der Name nicht geschützt ist.
Da das Logo der Bahn ja auch DB ist (in diesem abgerundetetn Rechteck halt) wäre ich dabei sogar vorsichtig.
Die T-COm ((oder wars T-Online) hat sich jüngst auch adressen ála T-Wurst und so registrieren lassen Augenrollen

Zitat:Ein Copyright hat - meines Wissens nach - niemand in Deutschland. Soweit ich weiß ist das eine engl./amerik. Erfindung die gerade im Web fälschlicherweise gern verwendet wird
Aber das Foto beispielsweise ist urheberrechtlich geschützt - und das müsste eigentlich auch beim DB-Set zutreffen.
"Copyright" ist das englische wort für "Urheberrecht" Augenrollen und das hat jeder in Deutschland der ein Werk eigens geschaffen hat.
Es läuft 70 Jahre nach dem Tod des Rechteinhabers aus.
2015 darf das Buch "Mein Kampf" in Deutschland frei vertrieben werden.
Hintergrund: Hitler ist '45 gestorben. Die Amis haben seinen Besitz dem bayr. Staat vermacht. Dieser UNtersagt den Vertrieb in Deutschlanbd jedoch. 2015 läuft das © ab und das Buch darf frei verkauft und nachgedruckt werden.


- Bernhard - 28.03.2005 07:07

Zitat:Originlal aus DB-Set Readme
Copyright Notice
DB Set - © 2003 Michael Blunck - All Rights Reserved.

DB Set XL - © 2004 Michael Blunck - All Rights Reserved.

This Software is protected by copyright laws and international copyright treaties, as well as other intellectual property laws and treaties. All copyrights in and to the Software are owned by the aforementioned copyright holder.

Permission to use, copy and distribute this software (consisting of the graphics and its implementation code) and its documentation for non-commercial purposes, without fee and without a signed licensing agreement, is hereby granted, provided that the above copyright notice, this paragraph and the following four paragraphs appear in all copies and distributions. Contact the above Copyright holder for commercial licensing opportunities.

IN NO EVENT SHALL THE COPYRIGHT HOLDER BE LIABLE TO ANY PARTY FOR DIRECT, INDIRECT, SPECIAL, INCIDENTAL, OR CONSEQUENTIAL DAMAGES (INCLUDING, BUT NOT LIMITED TO, PROCUREMENT OF SUBSTITUTE GOODS OR SERVICES, LOSS OF USE, DATA, OR PROFITS) ARISING OUT OF THE USE OF THIS SOFTWARE AND ITS DOCUMENTATION, EVEN IF THE COPYRIGHT HOLDER HAS BEEN ADVISED OF THE POSSIBILITY OF SUCH DAMAGE.

THE SOFTWARE AND ACCOMPANYING DOCUMENTATION, IF ANY, PROVIDED HEREUNDER IS PROVIDED "AS IS". THE COPYRIGHT HOLDER HAS NO OBLIGATION TO PROVIDE MAINTENANCE, SUPPORT, UPDATES, ENHANCEMENTS, OR MODIFICATIONS.

ALL COMMERCIAL USE OF THIS SOFTWARE IS STRICTLY PROHIBITED.

ALL REDISTRIBUTION OF THIS SOFTWARE TO OTHER PARTIES FOR COMMERCIAL USE IS STRICTLY PROHIBITED.
Eine Nutzung des DB-Set bedeutet die Aktzeptanz der obigen Erklärung.
So wie bei jeder anderen Software.
Ansonsten hat pETe! absolut recht, auch wenn ich sein Beispiel nicht so ganz toll finde. Zwinkern



Zeichen: ©, "Copyright" oder "Copr. In Europa hat ein solches Zeichen keine rechtliche Wirkung, da ein Autor automatisch Urheberrecht genießt.
Zitat:aus Wikipedia
Zeichen: ©, "Copyright" oder "Copr. In Europa hat ein solches Zeichen keine rechtliche Wirkung, da ein Autor automatisch Urheberrecht genießt.

Das Copyright im englisch-amerikanischen Rechtssystem findet seine Entsprechung im europäischen Urheberrecht. Dort werden im Gegensatz zum europäischen Recht die Entscheidungs- und Verwertungsrechte über ein Werk oft nicht dem Urheber (z. B. dem Künstler), sondern dem Verlag zugestanden. Der Urheber behält dann eingeschränkte Veto-Reissbrauch des Copyrights seitens der Verlage verhindern sollen.

Das Copyright musste in den USA bis vor einigen Jahren, im Gegensatz zum Urheberrecht in Deutschland, explizit angemeldet werden und erlosch 75 Jahre nach der Eintragung in das zentrale Copyrightverzeichnis. Inzwischen gilt für neue Werke auch in den USA ein Schutz bis 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers bzw. 95 Jahre für Firmen. Eine Anmeldung des Copyrights bei der Library of Congress ist nicht unbedingt nötig, wird aber empfohlen.

Das Copyright musste in den USA bis vor einigen Jahren, im Gegensatz zum Urheberrecht in Deutschland, explizit angemeldet werden . .also, egal wer was macht, er hat erst mal das URHEBERRECHT, sein Werk ist gesetzlich geschützt.

zum weiterlesen:
http://de.wikipedia.org/wiki/Copyright






Dieser Beitrag ist durch deutsche opyright geschützt und darf weder vervielfältigt noch zitiert werden . Zwinkern))


edit: noch n Nachtrag großes Grinsen mache ich mich strafbar wenn ich inner Zeitung bei Autoverkäufen meinen Daimler als DB anpreise? Da könnte man aber mit Abmahnungen reich werden . großes Grinsen


- AnD - 28.03.2005 11:34

Zitat:BTW: Wie ist es denn mit Modellbahnen? Brauchen die Hersteller Rechte.


Ja, so ist es. Wenn Märklin z.B. eine orginalgetreue Lok herausbringt müssen sie sich auch eine Genehmigung der Rechteinhaber holen, deshalb gibt oft "Automodelle" die wie ein z.B. Opel aussehen (meist aus dem asiatische Raum), aber das Logo fehlt ., eben weil sie keine Genehmigung geholt oder bekommen haben. Ähnlich ist das auch so bei Software, wieder ein Bsp. GrandPrix 3, da gibt es z.B. Villeneuve nicht .

Gruß AnD


- RK - 28.03.2005 11:59

aha, darum sind die Original-Bahnen so teuer (Märklin, Fleischmann) und dann gibts noch die Billig-Produkte von Dieckie die dann PCE statt ICE heißen. Augenrollen


- wagnbeu0 - 28.03.2005 14:08

Wobei das PCE dann für Plastic City Express steht


- Shippy - 29.03.2005 19:22

Mal was für Bernhard!

du hast die "Copyright-Bestimmungen" sehr schön wieder gegeben!

Hast du dir mal die Mühe gemacht sie zu übersetzen?

Dann wäre dir aufgefallen, dass in den meisten Fällen von kommerziellen Gebrauch die Rede ist. Sowohl das auch weiterhin der Gebrauch, das Kopieren und das Verbreiten der "Software" für nicht kommerzielle Zwecke erlaubt ist. M.B. nicht für Schäden durch seine "Software" aufkommt, keinen Support leistet und das der kommerzielle Gebrauch verboten ist (rein rechtlich bedenklich)! That`s all!

Wenn ich also nun hingehe und aus dem Transrapid eine rasende Zitrone für das Arctic Klima mache und der VT 137 im Toyland als Riesenlolli über die Schienen gleitet und darauf hinweise das Godfahther MB die eigentliche Arbeit getan hat und ich nur die dusseligen Änderungen, dann kann mir keiner was, weil ich alles beachtet habe was in seinem Text steht!

Comprende!?!


- RK - 29.03.2005 19:27

trotzdem gilt weiterhin das Urheberrecht und (International) wurde sogar auf das Copyright hingewiesen. Ddadurch ist die Veränderung und Verbreitung ausgeschlossen!


- Shippy - 29.03.2005 19:32

Das ist ja gerade die Lücke, wenn ich darauf hinweise von wem die Arbeit ist und was ich geändert habe, dann verletze ich kein Copyright!